August 1998

980825

ENERGIE-CHRONIK


Kernkraftwerksbetreiber verstießen nicht gegen gesetzliche Vorschriften

Die RWE Energie hat sich formal korrekt verhalten, als sie radioaktive Verunreinigungen an Transportbehältern für Brennelemente als "nicht-meldepflichtig" einstufte. Dies bestätigte die Sonderkommission aus fünf unabhängigen Experten, die bereits im Juli einen Zwischenbericht vorlegte (980702), nunmehr auch in ihrem Abschlußbericht, der am 24.8. in Essen vorgestellt wurde. Zugleich empfahl die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses (Handelsblatt, 25.8.).

Auch beim Bayernwerk lassen sich im Zusammenhang mit den Kontaminationen an Transportbehältern keine Verstöße gegen rechtliche Handlungs-, Meld- und Informationspflichten feststellen. Dies bestätigten Prüfer der KPMG dem Kernkraftwerksbetreiber in einem Gutachten, das am 30.7. in München vorgelegt wurde.