April 1998 |
980402 |
ENERGIE-CHRONIK |
Noch vor Inkraftreten des Energierechts-Artikelgesetzes teilte die PreussenElektra AG am 6.4. mit, daß sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das neugefaßte Stromeinspeisungsgesetz im dritten Artikel vorbereite, das die Stromversorger weiterhin zwingt, eingespeisten Strom aus Windkraftanlagen zu überhöhten Entgelten abzunehmen. Die geplante Verfassungsbeschwerde stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Bonner Rechtsprofessors Fritz Ossenbühl. Der Gutachter ist zugleich der Ansicht, daß das neue Stromeinspeisungsgesetz für die Energieversorger so lange nicht bindend sein könne, wie ihm die EU-Kommission nicht zugestimmt habe; denn das neue Gesetz stelle sowohl eine "neue" als auch eine "umgestaltete" Beihilferegelung dar und unterliege deshalb den Brüsseler Kontrollmechanismen (SZ, 4.4.; taz, 7.4.; FAZ, 9.4.).
Auf der Jahrespressekonferenz der PreussenElektra
am 16.4. in Hannover bekräftigte der Vorstandsvorsitzende
Dieter Harig die Absicht, das neue Stromeinspeisungsgesetz vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. PreussenElektra
behalte sich vor, Strom aus Windkraftanlagen künftig nur
noch unter Vorbehalt zu den gesetzlich festgelegten Preisen abzunehmen.
Als Alternative zum Stromeinspeisungsgesetz schlug Harig einen
marktwirtschaftlichen Fördermechanismus für erneuerbare
Energien vor: So sei es für ihn vorstellbar, daß allen
Stromversorgern auferlegt werde, einen bestimmten Anteil ihrer
Stromproduktion mit erneuerbaren Energien zu bestreiten (ddp/ADN,
16.4.; Berliner Zeitung, 17.4.).