Oktober 1997

971018

ENERGIE-CHRONIK


Regierung will an Einspeisevergütung für Windstrom vorläufig nichts ändern

Die Regierungsparteien wollen derzeit an der Höhe der Einspeisevergütungen für Strom aus Windkraft nichts ändern. Dies versicherte Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) am 30.10. in einer Aktuellen Stunde des Bundestags. "Wir werden jetzt weder in eine Degression der Förderung einsteigen noch werden wir die geförderte Menge Strom pro Anlage beschränken", sagte Rexrodt. Das jetzige Fördersystem belaste allerdings einseitig die EVU in windreichen Regionen. Die Regierungskoalition führe deshalb Gespräche über eine Verbesserung der Härteklausel. Für die nächste Legislaturperiode kündigte Rexrodt eine "umfassende Überprüfung" des Stromeinspeisungsgesetzes an. Es werde dabei dem neuen Energiewirtschaftsrecht angepaßt, bleibe aber als eigenständiges Gesetz erhalten (VWD, 30.10.).

Der CDU-Abgeordnete Gunnar Uldall meinte, daß sein Vorschlag, die Vergütung für Windstrom je nach Alter und Leistung der Anlage auf 16 bis 17 Pfennig pro Kilowattstunde festzulegen, den Betreibern mehr Planungssicherheit gebracht hätte. Es sei nämlich zu befürchten, daß mit dem Sinken der Strompreise durch die anstehende Liberalisierung die Vergütungen gemäß Stromeinspeisungsgesetz noch unter diese Sätze sinken könnten (DPA, 30.10.).

Das Stromeinspeisungsgesetz verpflichtet die EVU zur Vergütung von eingespeistem Strom aus Sonnenenergie und Windkraft mit mindestens 90 Prozent des Durchschnittserlöses, den sie je Kilowattstunde aus der Stromabgabe an alle Letztverbraucher erzielen. Derzeit sind das 17,15 Pfennig pro Kilowattstunde gegenüber 17,21 Pfennig 1996 und 17,29 Pfennig 1995. Strom aus Wasserkraft und Biomasse muß mit mindestens 80 Prozent des Durchschnittserlöses vergütet werden, was derzeit 15,25 Pfennig pro Kilowattstunde entspricht; soweit hier die Leistung der Anlagen 500 Kilowatt übersteigt, reduziert sich die Vergütung auf 65 Prozent des Durchschnittserlöses bzw. 12,39 Pfennig pro Kilowattstunde.