Oktober 1997 |
971005 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein wies am 29.10. zum zweitenmal eine Klage der niedersächsischen BUND-Vorsitzenden Renate Backhaus zurück, die sich gegen die 1991 erteilte Genehmigung zur Verwendung neuartiger Brennstäbe im Kernkraftwerk Krümmel richtete. Frau Backhaus hatte der Genehmigungsbehörde vorgeworfen, die damals beginnende Diskussion um eine mögliche Verursachung von Leukämie-Erkrankungen in der Elbmarsch durch das Kernkraftwerk nicht berücksichtigt zu haben (DPA, 29.10.).
Das erste Urteil in dieser Angelegenheit
hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand und wurde
zur Neuverhandlung an das Gericht zurückverwiesen, weil das
Oberverwaltungsgericht die Meinung vertreten hatte, daß
die von der Klägerin monierten Aspekte nicht in die Sicherheitsüberprüfung
miteinbezogen werden müßten (siehe
960802). Die höchstinstanzliche Korrektur des Urteils
bedeutete jedoch keineswegs eine inhaltliche Stellungnahme zugunsten
der Kernkraftgegner, wie dies zunächst in den Medien dargestellt
wurde (siehe 961001). Das Oberverwaltungsgericht
hatte deshalb schon im Vorfeld der jetzigen Entscheidung einen
Antrag von Frau Backhaus auf Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung ihrer Klage mit der Begründung abgelehnt, daß
bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit einer
Niederlage der Klägerin im Hauptverfahren zu rechnen sei
(siehe 961114).