August 1997

970803

ENERGIE-CHRONIK


Kartellrecht soll novelliert werden

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für die Reform des Kartellrechts fertiggestellt, um das Wettbewerbsrecht den europäischen Regelungen anzupassen, ohne wichtige deutsche Vorschriften aufzugeben. Er verbietet nicht nur die Praktizierung, sondern bereits den Abschluß von Kartellverträgen und reduziert die Ausnahmen vom Kartellverbot. Alle Zusammenschlüsse ab einem Umsatz von einer Milliarde Mark müssen vor Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden, das künftig nicht nur das Verbot, sondern auch die Freigabe eines Zusammenschlusses begründen muß (Berliner Zeitung, 18.; Börsen-Zeitung, 2.8.).