August 1997 |
970803 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen
Referentenentwurf für die Reform des Kartellrechts fertiggestellt,
um das Wettbewerbsrecht den europäischen Regelungen anzupassen,
ohne wichtige deutsche Vorschriften aufzugeben. Er verbietet nicht
nur die Praktizierung, sondern bereits den Abschluß von
Kartellverträgen und reduziert die Ausnahmen vom Kartellverbot.
Alle Zusammenschlüsse ab einem Umsatz von einer Milliarde
Mark müssen vor Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet
werden, das künftig nicht nur das Verbot, sondern auch die
Freigabe eines Zusammenschlusses begründen muß (Berliner
Zeitung, 18.; Börsen-Zeitung, 2.8.).