Mai 1997 |
970515 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hält den Bau von mindestens 30 neuen Müllverbrennungsanlagen für erforderlich. Nur so könne ein "Entsorgungsnotstand" vermieden werden, wenn die Technische Anleitung Siedlungsabfall ab dem Jahr 2005 die Deponierung von unbehandeltem Hausmüll untersagt. Die heutigen Müllverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von jährlich 14 Millionen Tonnen seien nicht ausreichend, um die voraussichtlich 22 Millionen Tonnen Restabfälle bewältigen zu können. Die Kosten für den Ausbau beziffferte der BDE auf acht bis zehn Milliarden Mark.
Der BDE trat damit dem Eindruck entgegen, daß bereits jetzt Überkapazitäten bei der Müllverbrennung bestünden. Die mangelnde Auslastung einzelner Anlagen sei darauf zurückzuführen, daß einige Deponien Abfälle zu Dumpingpreisen annehmen würden, weil sie nicht nachrüstbar seien und 2005 den Betrieb schließen müßten. Im harten Preiskampf mit solchen Wettbewerbern würden Müllverbrennungsanlagen und technisch taugliche Deponien unterliegen (DPA, 5.5.).
Mit der herkömmlichen Müllverbrennung
per "Rostfeuerung" konkurrieren neuerdings das Schwel-Brenn-Verfahren
und das Thermoselect-Verfahren (siehe
950217) sowie das Konversionsverfahren. Die neuen Verfahren
koppeln den Verbrennungsprozeß in unterschiedlicher Weise
mit einer Pyrolyse-Stufe. Letztendliche Gewißheit über
die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber der Rostfeuerung
gibt es bisher nicht, weil noch keines der Verfahren im großtechnischen
Maßstab erprobt wurde.