Mai 1997

970515

ENERGIE-CHRONIK


Entsorgungswirtschaft hält den Bau von 30 neuen Müllverbrennungsanlagen für nötig

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hält den Bau von mindestens 30 neuen Müllverbrennungsanlagen für erforderlich. Nur so könne ein "Entsorgungsnotstand" vermieden werden, wenn die Technische Anleitung Siedlungsabfall ab dem Jahr 2005 die Deponierung von unbehandeltem Hausmüll untersagt. Die heutigen Müllverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von jährlich 14 Millionen Tonnen seien nicht ausreichend, um die voraussichtlich 22 Millionen Tonnen Restabfälle bewältigen zu können. Die Kosten für den Ausbau beziffferte der BDE auf acht bis zehn Milliarden Mark.

Der BDE trat damit dem Eindruck entgegen, daß bereits jetzt Überkapazitäten bei der Müllverbrennung bestünden. Die mangelnde Auslastung einzelner Anlagen sei darauf zurückzuführen, daß einige Deponien Abfälle zu Dumpingpreisen annehmen würden, weil sie nicht nachrüstbar seien und 2005 den Betrieb schließen müßten. Im harten Preiskampf mit solchen Wettbewerbern würden Müllverbrennungsanlagen und technisch taugliche Deponien unterliegen (DPA, 5.5.).

Mit der herkömmlichen Müllverbrennung per "Rostfeuerung" konkurrieren neuerdings das Schwel-Brenn-Verfahren und das Thermoselect-Verfahren (siehe 950217) sowie das Konversionsverfahren. Die neuen Verfahren koppeln den Verbrennungsprozeß in unterschiedlicher Weise mit einer Pyrolyse-Stufe. Letztendliche Gewißheit über die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber der Rostfeuerung gibt es bisher nicht, weil noch keines der Verfahren im großtechnischen Maßstab erprobt wurde.