Mai 1997 |
970509 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg muß erneut über die Klage von vier Bürgern verhandeln, die sich durch das Endlager Morsleben gefährdet fühlen. Dies entschied am 21.5. der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Die Vorinstanz hatte die Klagen am 16.11.1995 ohne sachliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen, nachdem bereits im Eilverfahren zwei Anträge auf Beendigung der Einlagerung radioaktiver Abfälle abgelehnt worden waren (siehe 951117). Wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt befand, hätte das Gericht die geltend gemachten Argumente inhaltlich prüfen müssen (FAZ, 22.5.; Handelsblatt, 22.5.).
Am 7.5. und am 13.5. blockierten jeweils
rund 30 Kernkraftgegner vorübergehend die Zufahrt zum Endlager
Morsleben, um gegen den Weiterbetrieb des ehemaligen DDR-Endlagers
für schwach radioaktive Abfälle zu protestieren (ADN,
7.5.; taz, 14.5.).