Mai 1997 |
970503 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bemühungen um eine gütliche
Einigung im Strompreis-Streit zwischen den ostdeutschen Stadtwerken
und dem Verbundunternehmen VEAG Vereinigte Energiewerke AG (siehe
970405) sind gescheitert. Bei einem
Gespräch Anfang Mai bot die VEAG eine zusätzliche Prüfung
ihrer Preisgestaltung durch das brandenburgische Wirtschaftsministerium
an, nachdem ihr bereits vom Bundeskartellamt bestätigt worden
ist, daß die Preisdifferenz zu den westlichen Verbundunternehmen
durch die Braunkohleverstromung und den großen Investitionsbedarf
in den neuen Bundesländern bedingt sei (siehe
960701). Bei einem zweiten Gespräch am 21.5. bot sie
außerdem an, den Einsatz ihrer Kraftwerke mit dem der städtischen
Kraftwerke zu koordinieren, um mit den eingesparten Mitteln die
Stadtwerke ohne Eigenstromerzeugung zu unterstützen. Die
Prozeßkostengemeinschaft der 28 ostdeutschen Stadtwerke
bestand dagegen auf einer Überprüfung der gesamten Kostenstruktur
der VEAG durch ein externes Gutachten. Stellvertretend für
die anderen Mitglieder der Prozeßkostengemeinschaft wollen
nun die Stadtwerke Neustrelitz vor Gericht ziehen (taz, 22.5.;
Handelsblatt, 26.5.; FAZ, 27.5.).