April 1997

970404

ENERGIE-CHRONIK


Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben keinen Anspruch auf VEAG-Anteile

Die Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind mit ihrer Klage auf Beteiligung an der ostdeutschen Verbundgesellschaft VEAG (siehe 950805 u. 950906) nunmehr auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zum Ausgleich für Vermögenswerte in der Energiewirtschaft, die nach dem Krieg enteignet wurden, hatten Sachsen und Thüringen von der bundeseigenen Treuhandanstalt jeweils 20 Prozent der VEAG-Aktien verlangt, während Brandenburg rund 7,5 Prozent forderte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies beide Klagen als unzulässig bzw. offensichtlich unbegründet zurück (SZ, 16.4.; FAZ, 16.4.).