März 1997

970309

ENERGIE-CHRONIK


Verwaltungsgerichtshof weist Klagen auf Stillegung von Biblis A zurück

Der Hesssische Verwaltungsgerichshof in Kassel lehnte am 25.3. mehrere Klagen auf Stillegung des Kernkraftwerks Biblis A ab, die von vier Anwohnern, vier südhessischen Landkreisen und der Stadt Darmstadt erhoben worden waren. Das Gericht verwies darauf, daß das Kernkraftwerk über alle erforderlichen Genehmigungen verfüge. Es gebe auch keine zwingenden Anhaltspunke dafür, daß der Block eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen bedeuten könne und deshalb einstweilig stillgelegt werden müsse. Die Haltung der hessischen Aufsichtsbehörde, die den Block stillegen will, könne dafür nicht maßgebend sein, da z.B. das Bundesumweltministerium in dieser Hinsicht ganz anderer Meinung sei. Das Gericht räumte allerdings ein, daß die Kläger "in substantiierter Form neue und im Hinblick auf die Annahme einer Gefahrenlage auch rechtserhebliche Umstände vorgetragen" hätten, die das Land zu einer "sachlichen Entscheidung" über die Stillegungsanträge verpflichteten (FAZ, 26.3.; FR, 26.3.; siehe auch 970213).

Ursprünglich hatten die Kläger auch die Stillegung von Block B in Biblis beantragt. Sie zogen aber ihren Antrag am 20.3. zurück, nachdem das Gericht ihnen bedeutet hatte, daß sie damit kaum Erfolg haben würden (FAZ/Rhein-Main-Zeitung, 21.3.).