Februar 1996 |
960202 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium
bestätigte am 20.2., daß die EU-Kommission das seit
1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz überprüft. Dabei
gehe es vor allem um mögliche Auswirkungen des Gesetzes auf
den Handel mit Strom innerhalb der EU. Die Überprüfung
sei durch eine Beschwerde der PreussenElektra veranlaßt
worden. Das Ministerium vertrete dazu die Auffassung, daß
die vom Stromeinspeisungsgesetz begünstigten Strommengen
noch zu gering seien, um den Handel auf EU-Ebene nachhaltig beeinflussen
zu können. Prüfungsbedarf bestehe hingegen bei der Höhe
der Einspeisungsvergütungen an besonders windgünstigen
Standorten. Ferner müßten mittelfristig Lösungen
gefunden werden, um eine zu starke finanzielle Belastung der Küstenregionen
durch das Stromeinspeisungsgesetz zu vermeiden (Stuttgarter Zeitung,
21.2.; FAZ, 21.2.).
Das Bundeswirtschaftsministerium wies zugleich Spekulationen zurück,
wonach das Stromeinspeisungsgesetz durch die verspätete Abgabe
eines Berichts an die Europäische Kommission gefährdet
sein könnte. Die Welt am Sonntag (18.2.) hatte einen solchen
Zusammenhang hergestellt, weil die EU-Kommission bei der Bundesregierung
einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes auf den
europäischen Strommarkt angemahnt habe, der schon 1992 fällig
gewesen sei.