August 1995

950801

ENERGIE-CHRONIK


Erneuerbare Energien sollen zur vierten Säule im Energie-Mix ausgebaut werden

"Die Stromversorger wollen die erneuerbaren Energien langfristig zur vierten Säule des Energie-Systems im Mix mit fossilen Brennstoffen, Kernenergie sowie der rationellen Energieverwendung entwickeln." Dies bekräftigte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Joachim Grawe, am 22.8. auf einer Pressekonferenz in Bonn. Nach der neuesten VDEW-Umfrage zur Nutzung der erneuerbaren Energien, die alle zwei Jahre durchgeführt wird, haben die Stromversorger 1994 mit 18,7 Milliarden Kilowattstunden sieben Prozent mehr Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Müll, Wind und Solarstrahlung erzeugt als 1992. Um gut 70 Prozent zugenommen hat ferner die Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms aus Anlagen Dritter. Insgesamt deckten erneuerbare Energien 1994 etwa 4,7 Prozent des Stromverbrauchs aus dem Netz der öffentlichen Versorgung, gegenüber 4,3 Prozent vor zwei Jahren. Der weitaus größte Teil davon entfiel auf Wasser (3,9 %), gefolgt von Müll (0,5 %), Wind (0,2 %), Biomasse (0,1 %) und Photovoltaik (0,001 %).

Bei einer Abschätzung der "realisierbaren Ausbauerwartungen" hält es die VDEW für möglich, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2005 um weitere 8,7 Milliarden Kilowattstunden zu steigern, was einem Zuwachs um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1994 entspräche. Hierfür sei freilich ein "Kraftakt" erforderlich. Bei einem mäßigen Verbrauchszuwachs von durchschnittlich jährlich einem Prozent würde damit der prozentuale Beitrag der erneuerbaren Energien zur Deckung des Strombedarfs bis zum Jahr 2005 um einen Prozentpunkt auf sechs Prozent zunehmen.

Grawe stellte erneut klar, daß es bei dem gegenwärtigen Streit um das Stromeinspeisungsgesetz nicht um das "ob", sondern einzig und allein um das "wie" der Förderung regenerativer Energien gehe. Die Stromversorger bejahten grundsätzlich die Förderung der Markteinführung erneuerbarer Energien. Sie wollten aber, daß diese Förderung auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Basis gestellt und volkswirtschaftlich sinnvoll gestaltet werde (Handelsblatt, 23.8., FAZ, 23.8.; SZ, 23.8.; siehe auch 930809).