April 1995

950414

ENERGIE-CHRONIK


General Electric unterliegt erneut

Das Auftragsvergabeverfahren für die Lieferung von zwei Dampfturbinensätzen für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf wird nicht wiedereröffnet. Ein entsprechender Eilantrag des amerikanischen Konzerns General Electric, den im Oktober 1994 das Berliner Landgericht ablehnte, ist jetzt auch vom Berliner Kammergericht zurückgewiesen worden. Der US-Konzern fühlt sich diskriminiert, weil die VEAG bestimmte Kriterien für die Auftragsvergabe einseitig auf die Konkurrenten Siemens und ABB zugeschnitten habe. Da die VEAG damals noch zur Treuhand gehörte, sieht er eine EU-Richtlinie verletzt, die US-Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Chancengleichheit zusichert. Jetzt soll die Treuhandnachfolgerin BVS klären, ob die Ausschreibung und die Auftragsvergabe mit den EG-Richtlinien in Einklang standen. Der Auftrag für die Lieferung der beiden Turbinensätze war an ABB gegangen (Handelsblatt, 7.4. u. 18.4.; FAZ, 12.4.; siehe auch 941006).