November 1994 |
941109 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Wiesbaden wies am 24.11.
eine Schadenersatzklage der RWE Energie gegen das Land Hessen
als unbegründet ab. RWE Energie hatte das hessische Umweltministerium
auf Schadenersatz in Höhe von 1,8 Millionen Mark verklagt,
weil es die Wiederinbetriebnahme des Blocks A im Kernkraftwerk
Biblis nach einem Störfall im Frühjahr unnötig
verzögert habe. Nach Auffassung des Gerichts kann dem damaligen
Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) keine Verletzung seiner
Amtspflicht vorgeworfen werden. Fischers Nachfolger Rupert von
Plottnitz (Grüne) wertete das Urteil als Erfolg gegen den
Versuch, eine "wirksame Atomaufsicht unmöglich zu machen"
(FAZ, 25.11.; FR, 25.11.; Welt, 26.11.; siehe auch
940413).