April 1994 |
940407 |
ENERGIE-CHRONIK |
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt das Kartellrecht der Europäischen Union nur bedingt für Stromversorger. Das entsprechende Gesetz gelte dann nicht, wenn die Stromversorger in einer Konkurrenzsituation ihren öffentlichen Auftrag im allgemeinen Interesse nicht mehr erfüllen könnte, urteilten die Luxemburger Richter jetzt in einem Rechtsstreit zwischen niederländischen Stromverteilern (SZ, 28.4.).