April 1994 |
940406 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat erstmals unter
Berufung auf europäisches Recht ein Gebietsmonopol in der
Energiewirtschaft aufgebrochen. In einem von drei Musterverfahren
hat es jetzt den Demarkationsvertrag zwischen Ruhrgas und Thyssengas
untersagt, in dem die beiden Unternehmen eine gegenseitige Abgrenzung
ihrer Versorgungsgebiete und eine gemeinschaftliche Belieferung
von vier großen Stadtwerken vereinbart hatten. Nach Auffassung
der Behörde verstößt der Vertrag gegen das europäische
Kartellverbot in Artikel 85 EWG-Vertrag. Als weitere Musterverfahren
betrachtet das Kartellamt den Streit um den Konzessionsvertrag
der RWE Energie mit der Stadt Kleve, der inzwischen bei der Europäischen
Kommission zur Entscheidung ansteht, sowie die strittige Durchleitung
von Gas der BASF-Tochter WIEH durchs Netz der ostdeutschen VNG,
zu der bis Jahresende eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
erwartet wird (SZ, 21.4.; FAZ, 21.4.; siehe auch 930209,
930414 u. 930605).