März 1994 |
940302 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Ausgestaltung von "transeuropäischen Netzen" (TEN) für Strom und Gas entworfen. Im Amtsblatt C 72 schlägt sie vor, diesen Projekten im Elektrizitätsbereich alle Hochspannungsleitungen ab 220 Kilovolt sowie alle unterseeischen Verbindungen zuzurechnen, soweit diese Leitungen dem interregionalen oder internationalen Energietransport dienen. Über die Leitlinien werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament zu befinden haben (VWD, 11.3.).