Februar 1994 |
940201 |
ENERGIE-CHRONIK |
Nach zweijährigen Verhandlungen haben die westdeutschen Energiekonzerne RWE, PreussenElektra und Bayernwerk mit der Treuhandanstalt eine Grundsatzvereinbarung über den Erwerb der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) und der Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) erzielt. Diese Mitteilung machten Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP), Treuhand-Vorstandsmitglied Klaus Schucht und die Vorstände der beteiligten Energieunternehmen am 28.2. im Anschluß an die Wirtschaftskonferenz beim Bundeskanzler zur Lage in den neuen Bundesländern. Die Erwerberkonsortien zahlen für die VEAG acht Milliarden Mark und für die LAUBAG 2,1 Milliarden Mark. Ein Teil des Kaufpreises ist bei Abschluß der Verträge zu entrichten. Der Rest ist abhängig von Stromerzeugung und Kohleförderung und verteilt sich auf bis zu zwanzig Jahre. RWE-Vorstandsvorsitzender Friedhelm Gieske äußerte die Erwartung, daß die Verträge bis Mitte dieses Jahres unterzeichnet werden können. Sie sollen dann rückwirkend ab 1. Januar 1994 wirksam werden. Die VEAG soll 70 Prozent des ostdeutschen Strombedarfs erzeugen.
Im Erwerberkonsortium der VEAG sind RWE und PreussenElektra mit je 26,25 Prozent und Bayernwerk mit 22,5 Prozent vertreten. Die restlichen 25 Prozent halten über eine Zwischenholding die Stromversorger VEW, HEW, EVS, Badenwerk und BEWAG. Bei der LAUBAG übernimmt die RWE-Tochter Rheinbraun 55 Prozent der Anteile, PreussenElektra 30 Prozent und Bayernwerk 15 Prozent.
Bei der LAUBAG sind Investitionen von sechs Milliarden Mark geplant. Die Zahl ihrer Mitarbeiter soll bis zum Jahre 2000 von derzeit noch 12 000 um etwa 4 000 verringert werden.
Das Land Sachsen hat den Wunsch nach einer
Beteiligung an der VEAG geäußert, um eine möglichst
hohe Braunkohleverstromung und einen niedrigen Strompreis sicherzustellen.
Auch das Land Brandenburg hat derartige Ansprüche angemeldet.
Bundeswirtschaftsminister Rexrodt sieht darin ein "lösbares
Problem". Anstelle einer Kapitalbeteiligung komme auch eine
Vertretung von Ländern und Kommunen in Aufsichtsräten
und Beiräten in Betracht (FAZ, 1.3.; SZ, 1.3., Handelsblatt,
1.3.; siehe auch 940103).