Januar 1994

940114

ENERGIE-CHRONIK


Klage gegen Elektrifizierung entzweit Naturschützer

Die Bundesbahn muß die Arbeiten zur Elektrifizierung der Bahnstrecke von Hamburg nach Flensburg und Kiel einstellen, bis in den anhängigen Planfeststellungsverfahren über die Zulässigkeit der Maßnahme entschieden worden ist. Dies ordnete des Oberverwaltungsgericht in Schleswig an. Es gab damit einer Klage des Landesnaturschutzverbandes (LNV) statt und hob einen anderslautenden Beschluß des Verwaltungsgerichts auf. Nach Feststellung des Gerichts wird mit den Bauarbeiten vor Abschluß des Planfeststellungsverfahrens das gesetzliche Beteiligungsrecht des LNV unterlaufen. Die Bundesbahn hofft dennoch, die Elektrifizierungslücke mit halbjähriger Verzögerung im Herbst 1995 schließen zu können.

Der LNV vertritt die Meinung, daß die Elektrifizierung der Strecke nicht notwendig sei und Dieselloks sogar umweltfreundlicher als der elektrische Betrieb seien. In der Öffentlichkeit stößt er damit weitgehend auf Unverständnis. Auch die meisten Umweltverbände, die der Landes-Dachorganisation LNV angehören, empfinden die erfolgreiche Klage als Eigentor. Unter anderen bedauerte der BUND die Unterbrechung der Elektrifizierungsarbeiten (FAZ, 6. u. 12.1.; DPA, 20.1.).