Dezember 1993

931218

ENERGIE-CHRONIK


Gericht stoppt Bau von Mobilfunk-Sendern

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Errichtung von Mobilfunk-Sendemasten der Telekom in Butzbach und Büdingen vorläufig untersagt, da eine Reihe von Verfahrensvorschriften zum Schutz von Nachbarn und Anwohnern nicht beachtet worden und die Prüfung der Bauvorhaben durch die Genehmigungsbehörde nur unvollständig erfolgt sei (AZ: 1 G 1203/93; 1 G 1204/93). Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand könne auch eine Gesundheitsgefährdung der Anlieger durch die elektromagnetischen Felder der Anlagen nicht ausgeschlossen werden (DPA, 21.12; FR, 22.12.; siehe auch 930614) .