Oktober 1993

931013

ENERGIE-CHRONIK


Morsleben-Beschwerde abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gegen das Endlager Morsleben nicht angenommen. Die Sicherheit des Endlagers unterliege "nicht der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht", begründeten die Richter ihren Beschluß (AZ: 1 BvR 1301/92). Die Beschwerde des BBU richtete sich gegen die Regelung des Einigungsvertrags, wonach die DDR-Genehmigung für Morsleben befristet weiter gilt (SZ, 9.10.; FAZ, 9.10.; siehe auch 930807 u. 930910).