Oktober 1993 |
931013 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
gegen das Endlager Morsleben nicht angenommen. Die Sicherheit
des Endlagers unterliege "nicht der Nachprüfung durch
das Bundesverfassungsgericht", begründeten die Richter
ihren Beschluß (AZ: 1 BvR 1301/92). Die Beschwerde des BBU
richtete sich gegen die Regelung des Einigungsvertrags, wonach
die DDR-Genehmigung für Morsleben befristet weiter gilt (SZ,
9.10.; FAZ, 9.10.; siehe auch 930807
u. 930910).