Juli 1993 |
930708 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz will gegen die Kieler Landesregierung auf Schadenersatz klagen, falls diese die Genehmigung zur Reparatur des Brunsbütteler Reaktors widerrechtlich verschleppt. Hintergrund ist die Tatsache, daß HEW durch den ungeplanten Stillstand der Anlage Strom zukaufen muß, was bislang mit Mehrkosten von rund 70 Mio. DM zu Buche geschlagen hat (DPA, 8.7.; Handelsblatt, 9.7.; Hamburger Abendblatt, 9.7.).
Nach Auskunft des Kieler Energieministeriums soll das Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Jahresende wieder ans Netz gehen können. Nachdem ein erster Nachrüstungsvorschlag im April abgelehnt worden war, zeichnet sich zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörde nunmehr ein einvernehmliches Verfahren zur Behebung der Rißschäden am Leitungssystem ab. Wann das neue Reparaturkonzept in Kiel genau genehmigt werden kann, wielange also seine Prüfung dauert, ist zwar noch nicht sicher, der Umbau selbst soll jedoch dann kurzfristig und ohne große Schwierigkeiten möglich sein (DPA,21.7.; Schleswig-Holsteinische Landeszeitung,29.7.).