Juni 1993

930612

ENERGIE-CHRONIK


Dritte Abbaugenehmigung für VAK Kahl

Das bayerische Umweltministerium hat die dritte Stillegungsgenehmigung für das Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK) am Main erteilt. Damit kann jetzt im ältesten Kernreaktor Deutschlands, der 1985 stillgelegt wurde, auch der Reaktordruckbehälter zerlegt und beseitigt werden. Umweltverbände kritisierten, daß die Erlaubnis ohne vorherige öffentliche Erörterung erteilt worden sei. Das Ministerium verwies dazu auf die gesetzlichen Bestimmungen, die keinen Erörterungstermin vorsehen (DPA, 16.6.; FR, 28.6.; FAZ, 26.6.).