Januar 1993 |
930117 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat am 14.1. seine Entscheidung zur Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall erneut vertagt. Als Grund wurden die noch ungeklärten Kosten für Länder und Gemeinden genannt. Die rot-grün regierten Länder nehmen Anstoß daran, daß der "Glühwertverlust" als Voraussetzung für die Deponierung von Abfällen auf fünf Prozent festgesetzt werden soll. In der Praxis lasse sich diese Bedingung nur durch thermische Behandlung des Mülls erreichen. Sie bedeute deshalb einen "Zwang zur Müllverbrennung" und schließe "kalte" Verfahren der Behandlung des Restmülls aus. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die geplante TA Siedlungsabfall notfalls mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern (FR, 15.1.; SZ, 15. 1.; FAZ, 19.1.; Handelsblatt, 14.1.; taz 14.1.).
Der Präsident der Bundesärztekammer,
Karsten Vilmar, hat am 11.1. ein Gutachten seiner Organisation
vorgestellt, wonach von modernen Müllverbrennungsanlagen
keine Gesundheitsrisiken ausgehen. Das Gutachten hat heftige Proteste
innerhalb der Ärzteschaft aisgelöst, bis hin zur Forderung
nach dem Rücktritt Vilmars (SZ, 12.1.; FR, 12.1.; Spiegel,
25.1.).