September 1992 |
920907 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die 64 Gesellschafter des Verbandes der kommunalen Aktionäre der RWE GmbH (VkA) haben am 9.9. die Gründung einer Holdinggesellschaft unter Beteiligung der Westdeutschen Landesbank und kommunaler Kreditinstitute beschlossen, um ihr Stimmengewicht bei künftigen Kapitalerhöhungen des RWE wahren zu können. Der VkA rechnet damit, daß auf der kommenden RWE-Hauptversammlung am 10.12. eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 8 zu 1 vorgeschlagen wird. Er empfiehlt allen Mitgliedern, deren finanzielle Möglichkeiten damit überfordert wären, ihre Bezugsrechte für die jungen Aktien ausschließlich über die neugegründete Holding anzubieten (Börsen-Zeitung, 3.9.; FAZ, 11.9.).
Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) will notfalls durch einen Musterprozeß bis in die höchste Instanz klären lassen, ob das geltende 20fache Mehrfachstimmrecht, das die kommunalen Aktionäre des RWE zu Beginn der zwanziger Jahre eingeräumt erhielten, noch durch das Aktienrecht gedeckt ist. Dieses Privileg sichert den Kommunen 60,1 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung, obwohl ihr Anteil am gezeichneten Kapital nur 29,8 Prozent und am stimmberechtigten Kapital 43,3 Prozent beträgt (FAZ, 3.9.; SZ, 3.9.; siehe auch 920508).
Die Stuttgarter Zeitung (3.9.) meint zu dem Streit um das Mehrfachstimmrecht der kommunalen RWE-Aktionäre: "Die sauberste Lösung im Falle RWE wäre es wohl, den Einfluß der Gemeinden künftig auf den Bereich der Stromversorgung zu begrenzen - also auf die Tochtergesellschaft RWE Energie AG."
Das manager magazin (10/92) widmet der "Machtprobe in Essen" einen ausführlichen Artikel und resümiert: "Eines steht schon jetzt fest: Im Clinch mit seinen privilegierten Aktionären hat RWE-Chef Gieske den kürzeren gezogen. Die angestrebte Handlungsfreiheit für den Vorstand kann er getrost vergessen. Denn daß die Aktionärsvertreter mit ihrer Klage das Mehrheitsstimmrecht beseitigen, wird Gieske - er wechselt Ende 1994 aufs Altenteil - in seiner aktiven Zeit nicht mehr erleben."