August 1992

920813

ENERGIE-CHRONIK


Abnahmepflicht belastet SCHLESWAG

Für die SCHLESWAG bedeutet die Abnahmepflicht für Strom aus privat betriebenen Windkraftanlagen aufgrund des Stromeinspeisungsgesetzes eine erhebliche Mehrbelastung. Zur Zeit vergütet das Unternehmen insgesamt sieben bis acht Millionen Mark jährlich an private Betreiber. Es rechnet damit, daß sich diese Summe bei Verwirklichung aller noch geplanten Windkraftanlagen auf rund 140 Millionen Mark erhöhen würde, was ohne Strompreiserhöhungen nicht mehr zu verkraften sei (dpa, 20.8.).