November 1991

911106

ENERGIE-CHRONIK


Ehemaliges DDR-Endlager Morsleben darf nicht weiterbetrieben werden

Das bislang einzige deutsche Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben (Sachsen-Anhalt) darf nicht weiterbetrieben werden. Dies entschied am 27.11. der Senat für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Magdeburg. Er bestätigte damit in der Hauptverhandlung die im Februar verfügte einstweilige Stillegung. Nach Auffassung der Magdeburger Richter wurde das ehemalige DDR-Endlager nach der Vereinigung ohne die erforderliche atomrechtliche Genehmigung betrieben. Die dem DDR-Kombinat Kernkraftwerke "Bruno Leuschner" Greifswald am 22. April 1986 vom damaligen Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR erteilte Betriebsgenehmigung sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt auf das Bundesamt für Strahlenschutz übergegangen. Klägerin gegen den Weiterbetrieb des Endlagers war eine Rechtsanwältin, die rund fünf Kilometer vom Endlager entfernt wohnt und eine Gefährdung ihrer Gesundheit geltend machte (FR, 28.11.; siehe auch 910911).