September 1991 |
910903 |
ENERGIE-CHRONIK |
Für landes- und kommunalpolitische Aufregung sorgen in Bayern die Konzessionsabgaben, die inzwischen aufgrund eines höchst-richterlichen Urteils grundsätzlich alle Gemeinden von den in ihrem Gebiet tätigen Stromversorgungsunternehmen erheben dürfen. Wirtschaftsminister August Lang (CSU) billigt die Absicht der Energieversorgungsunternehmen, diese Abgabe in voller Höhe an die Endverbraucher weiterzugeben. Außerdem ist er zur Genehmigung unterschiedlicher Strompreise - je nach Höhe der Konzessionsabgabe - bereit, während die EVU nach der bisherigen Genehmigungspraxis im gesamten Versorgungsgebiet einheitliche Strompreise verlangen mußten. Lang begründet dies damit, daß die Konzessionsabgabe keine Steuer, sondern ein zivilrechtliches Entgelt sei. Er sieht sich damit jedoch heftiger Kritik von Kommunalpolitikern der eigenen Partei sowie von SPD, Grünen und Naturschützern ausgesetzt. Die SPD forderte in einem Dringlichkeitsantrag, die Staatsregierung möge die "hemmungslose Profitgier" der bayerischen EVU bremsen. Die Grünen warfen dem Minister "eklatanten Rechtsbruch" vor. Auch der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag sind der Ansicht, daß neue Konzessionsabgaben, durch die sich für zahlreiche Privathaushalte der Strom um 10 bis 15% verteuern würde, allein von den Energieversorgungsunternehmen getragen werden müßten (SZ, 16.9., 25.9., 28.9.).
Der Bund der Steuerzahler hat die stufenweise Abschaffung der Konzessionsabgabe gefordert. Er ist auch nicht zufrieden mit den Reformvorschlägen von Bundeswirtschaftsministers Möllemann, der einen Festbetrag pro Kilowattstunde einführen und dadurch die Abgabe vom Strompreis abkoppeln möchte (Handelsblatt, 6.9.).