August 1991

910803

ENERGIE-CHRONIK


Konzessionsabgabe verteuert Strom und Gas

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 1990, das allen Gemeinden die Erhebung sogenannter Konzessionsabgaben von den Versorgungsunternehmen erlaubt, werden die Strom- und Gaskunden allein in den alten Bundesländern mit voraussichtlich fast 2 Mrd. DM zusätzlich belastet. Diese Schätzung machte Bundeswirtschaftsminister Möllemann. Der Minister will möglichst schon zum 1. Januar 1992 die Konzessionsabgabe von der Preisentwicklung für Strom und Gas abkoppeln, indem Höchstbeträge je Kilowattstunde eingeführt werden (Hannoversche Allgemeine, 3.8.).

Nach Feststellung der Süddeutschen Zeitung (2.8.) handelt es sich bei der Konzessionsabgabe um eine "neue Steuer durch die Hintertür", da die den Energieversorgern damit aufgebürdeten Belastungen letztlich der Verbraucher zu bezahlen habe.