Juni 2026 |
260606 |
ENERGIE-CHRONIK |
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Obwohl ihre deutsche Tochter am 4. April 2022 treuhänderisch der Bundesnetzagentur unterstellt wurde, erfüllte die russische Gazprom ihre Lieferverpflichtungen über die Ostsee-Pipelines und die Transgas-Route bis Ende Mai weitgehend noch ohne Einschränkungen. Offenbar wollte der Kreml nicht auf die Devisen verzichten, die er für seinen Krieg gegen die Ukraine dringend brauchte. Erst ab Juni drehte er zunächst bei Nord Stream 1 und dann auch bei der Transgas immer mehr den Gashahn zu, bis deutlich weniger als die Hälfte der bisherigen Gasmengen ankamen. In der ersten Juli-Hälfte kam dann zehn Tage lang überhaupt keine Gas mehr, was mit "Wartungsarbeiten" begründet wurde. Als es dann doch wieder in vermindertem Umfang floss, kam es im selben Monat zu einer nochmaligen Absenkung, die ab 31. August in einen totalen und endgültigen Lieferstopp überging, obwohl die Gazprom zunächst nur wieder "Wartungsarbeiten" angekündigt hatte. |
Der vor vier Jahren von Russland geplante Sabotage-Anschlag auf die deutsche Energieversorgung (231208), den die damalige Bundesregierung dank zwei "Whistleblowern" in letzter Minute verhindern konnte, indem sie am 4. April 2022 die "Gazprom Germania" unter Treuhandverwaltung stellte (220403), hat jetzt noch ein strafrechtliches Nachspiel. Wie die Bundesanwaltschaft am 24. Juni mitteilte, ließ sie an diesem Tag auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs "die Räumlichkeiten eines Beschuldigten und einer nicht-tatverdächtigen Person in Berlin sowie eines Unternehmens in Frankfurt am Main durchsuchen".
Der Beschuldigte sei russischer Staatsangehöriger. Ihm werde zur Last gelegt, die von der russischen Gazprom beschlossene Liquidierung ihrer deutschen Tochter unterstützt zu haben, um so "die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen". Deshalb ermittele nun die Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zu Verstößen gegen Investitionsbestimmungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 15 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1b Nr. 1 AWG, § 27 StGB) sowie wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23, 27 Abs. 1 StGB). Festnahmen seien jedoch nicht erfolgt. Die jetzt stattgefundenen Durchsuchungen hätten dazu gedient, "die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären".
Die Bundesregierung begründete damals die Anordnung der Treuhandverwaltung für die Gazprom Germania mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz, weil die russische Gazprom ihre deutsche Tochter verkauft hatte, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu beantragen. Sie machte aber zugleich keinen Hehl daraus, dass sich hinter dieser formalen und eher vorgeschoben wirkenden Begründung eine große Besorgnis und dringender Handlungsbedarf verbarg: Bei dem angeblich neuen Eigentümer handelte es sich nämlich um eine dubiose Strohfirma, die faktisch ebenfalls der russischen Gazprom gehörte. Es war deshalb zu befürchten, dass der Verkauf lediglich das Vorspiel zu weiteren Machenschaften sein könnte, die kritische Infrastrukturen der deutschen Energieversorgung gefährden. In den zurückliegenden Jahren war es dem russischen Staatskonzern nämlich mit Hilfe von BASF, E.ON und anderen deutschen Geschäftspartnern gelungen war, in wichtige Bereiche des Energiehandels, des Gastransports und des Betriebs von Gasspeichern einzudringen (220403).
Nicht öffentlich bekannt war jedoch – und bis zu einem Bericht des "Handelsblatts" am 1. Dezember 2023 (231208) blieb es auch so – , dass mit der angeordneten Treuhandverwaltung der Gazprom Germania durch die Bundesnetzagentur in letzter Minute eine Sabotage-Aktion verhindert werden konnte, die bereits angelaufen war: Durch schlagartige Liquidierung der deutschen Gazprom-Tochter wollte der Kreml die deutsche Energieversorgung in ein größtmögliches Chaos stürzen, um dann diese Situation in erpressischer Weise ausnutzen zu können. Auch die Bundesregierung wusste dies seit 1. April. Sie hätte also noch weit bessere Gründe als nur einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz gehabt, um die Gazprom Germania der Bundesnetzagentur zu unterstellen und so vor ihrer Zerschlagung durch den Kreml zu bewahren. Vermutlich verzichtete sie aber aus diplomatischen Erwägungen darauf, um erst einmal die russische Reaktion auf die Zerschlagung dieses Plans abzuwarten.
Dass der von Putin geplante Coup noch rechtzeitig verhindert werden konnte, war zwei Managern der Gazprom Germania zu verdanken. Durch Anweisung aus Moskau waren sie und andere Mitglieder des deutschen Führungsteams zu einem Treffen aufgefordert worden, das am 30. März in einem Berliner Hotel stattfand. Dort teilten ihnen fünf Russen als angeblich autorisierte Vertreter der neuen Eigentümer ihres Unternehmens mit, dass diese beschlossen hätten, die Gazprom Germania samt dem halben Hundert Tochtergesellschaften in Deutschland und Westeuopa zu liquidieren. Zugleich präsentierten sie einen entsprechenden Liquidationsbeschluss.
Daraufhin entschlossen sich die beiden Manager am 1. April, die Bundesregierung vor der drohenden Katastrophe zu warnen. Bei einem eilends anberaumten Treffen mit Beamten des Wirtschaftsministeriums mussten sie diese allerdings erst davon überzeugen, dass es sich um keinen April-Scherz handelte. Schließlich wirkte es schon ein bißchen bizarr, was Putin sich da ausgedacht hatte, um nicht vor aller Augen mit rauchendem Colt dazustehen, wenn sich die Gazprom Germania angeblich selber entleiben würde. Als schließlich jedem der Ernst der Lage klar war, blieben nur noch gut fünfzig Stunden, um Putins Plan zu durchkreuzen. Auf allen Ebenen bis hinauf zum Bundeskanzler gab es nun Alarm und hektische Beratungen, wie der von Moskau angeordnete Kamikaze-Flug der Gazprom-Tochter vor dem endgültigen Absturz auf die deutsche Energieversorgung gestoppt werden könnte. Dank der beiden "Whistleblower" ist es dann tatsächlich gelungen, den Kamikaze-Befehl noch zu stoppen, bevor ihn die bisherige Führung der Gazprom Germania vollstrecken konnte.
Bemerkenswert war, dass Putin auf das Mißlingen seines Plans nicht mit einem teilweisen oder totalen Stopp der Gaslieferungen reagierte, obwohl ihm ab sofort der Zugriff auf die deutsche Gazprom-Tochter entzogen wurde, bevor diese im Juni in SEFE umbenannt (220608) und im November in Bundeseigentum überführt wurde (221111). Stattdessen begnügte sich der Kreml-Herrscher mit der Verhängung von Sanktionen gegen die nun seinem Einfluß entzogene Gazprom Germania und deren zahlreichen Tochterunternehmen wie beispielsweise den Gashändler Wingas. Dagegen verschonte er mit seinem Bannstrahl den Fernleitungsbetreiber Gascade, weil er dessen 3200 Kilometer langes Netz noch für weitere Gasexporte nach Deutschland benötigte (220506). Der Hauptgrund für dieses zwiespältige Verhalten war sicher, dass die Fortsetzung der Gaslieferungen dem Kreml wertvolle Devisen einbrachte, die er zur weiteren Führung des Kriegs gegen die Ukraine dringend brauchte. Ein bißchen hatte es aber wohl auch damit zu tun, dass die Bundesregierung darauf verzichtete, die tatsächlichen Dimensionen dieser Affäre zu enthüllen und damit Putin bloßzustellen. Jedenfalls erfüllte die Gazprom ihre vertraglich vereinbarten Gas-Lieferungen über die Ostsee-Pipelines und die Transgas-Route noch bis Ende Mai weitgehend ohne Einschränkungen. Erst ab Juni drehte sie zunächst bei Nord Stream 1 und dann auch bei der Transgas immer mehr den Gashahn zu, bis deutlich weniger als die Hälfte der bisherigen Gasmengen ankamen. Ab 31. August wurden die russischen Gaslieferungen dann ganz eingestellt (siehe hierzu die Grafik vom Juli 2022).