Mai 2026 |
260505 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung hat am 20. Mai den Vorschlag der Monopolkommission abgelehnt, die Netzengpässe im Übertragungsnetz durch eine marktgerechtere Gestaltung der Strompreiszonen zu beheben. In einer Pressemitteilung begründete sie ihre Ablehnung so:
"Eine Neukonfiguration der Stromgebotszone, wie von der Monopolkommission skizziert, würde aus Sicht der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen in Frage stellen. Dagegen könnten Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik durchaus Anreize zur Netzentlastung schaffen, zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen und die Effizienz und Flexibilität bei der Energieeinspeisung verbessern."
Die Monopolkommission hatte dagegen in ihrem 10. Sektorgutachten Energie, das sie am 10. November veröffentlichte, als beste Lösung die Einführung von Nodalpreisen vorgeschlagen. Die zweitbeste Lösung seien mehrere Strompreiszonen mit jeweils unterschiedlichen Großhandelsstrompreisen. Die jetzt von der Bundesregierung favorisierte Reform der Netzentgelte sei dagegen allenfalls die drittbeste Lösung (251202).