Mai 2026 |
260504 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Expertenrat für Klimafragen hat am 18. Mai seinen Prüfbericht gemäß § 12 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes (210602) zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 veröffentlicht. Darin warnt er erneut davor, dass Deutschland das in § 3 des Gesetzes verankerte Ziel, seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht erreichen werde, wie er das bereits in seinem zweiten Zweijahrsgutachten vom Februar 2025 festgestellt hatte (250209).
In seiner Prüfung kommt der Expertenrat zu dem Ergebnis, dass die Projektionsdaten 2026 die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 unterschätzen. Er geht davon aus, dass ein mit heutigem Wissen gerechneter mittlerer Emissionspfad um etwa 60 bis 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge. Er kann deshalb die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene sehr knappe Zielerreichung bis 2030 nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus. Die Verfehlungen der weiteren Ziele dürften entsprechend noch größer ausfallen. als bisher angenommen wird.
"Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden", erläuterte die Ratsvorsitzende Barbara Schlomann. "Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen." Der Expertenrat weise zudem darauf hin, dass regulatorische Anpassungen, wie beispielsweise das sich im parlamentarischen Verfahren befindende Gebäudemodernisierungsgesetz, in den Projektionsdaten noch nicht berücksichtigt sind. Aus der Summe solcher Anpassungen könnten sich zusätzliche Risiken für den projizierten Emissionspfad ergeben. Hinsichtlich einer politischen Würdigung der Prüfergebnisse stuft der Expertenrat die festgestellte Budgetüberschreitung bis 2030 als geringfügig ein, warnt jedoch vor einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab dem Jahr 2030.
Nach Einschätzung des Expertenrats dürfte die tatsächliche Minderungswirkung des von der Bundesregierung am 25. März beschlossenen Klimaschutzprogramms (260308) deutlich geringer ausfallen als von der Regierung angenommen, sagte die Vorsitzende Barbara Schlomann. Der Expertenrat gehe daher davon aus, dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Programms keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden würde. Eine erneute Feststellung einer Überschreitung des Emissionsbudgets durch den Expertenrat im kommenden Jahr würde gemäß Klimaschutzgesetz zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung erforderlich machen. Ein im Gesetz vorhandener Vorbehalt käme aus Sicht des Expertenrats nicht zum Tragen, weil das Klimaschutzprogramm 2026 aus Sicht des Expertenrats in seiner derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die gesetzliche Nachsteuerungspflicht abzuwenden. Darüber hinaus vermutet der Expertenrat, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten.
Insgesamt empfiehlt der Expertenrat der Bundesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzprogramms. Dabei könnte sie die diesbezüglichen Empfehlungen des Expertenrats aus seinen letzten Gutachten berücksichtigen."Eine Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie bleibt aus Sicht des Expertenrats eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele", erklärte der stellvertretende Ratsvorsitzende Marc Oliver Bettzüge. "Dazu gehört, soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Voraussetzungen und Folgen von Anfang an mitzudenken und relevante Wechselwirkungen etwa mit den Emissionshandelssystemen ausdrücklich in den Blick zu nehmen."
Erneut kritisierte der Expertenrat die falsche Erwartung, dass der in § 3a des Klimaschutzgesetze vorgesehene "Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" tatsächlich die Treibhausgas-Emissionen mindern werde. Im Gegenteil: Statt wie gesetzlich vorgesehen eine zunehmende Emissionssenke zu werden, bleibe der Sektor Landnutzung (LULUCF) laut Projektionsdaten bis 2050 durchgängig eine Treibhausgasquelle. Die gesetzlichen Ziele für den Sektor LULUCF würden damit für alle betrachteten Zeiträume deutlich verfehlt werden. "Die Projektionsdaten zeigen, dass der Handlungsbedarf im Sektor LULUCF erheblich ist und mit dem bestehenden Instrumentarium nicht bewältigt werden kann", stellte Ratsmitglied Julia Pongratz fest. Die tatsächlichen Emissionen in diesem Sektor dürften nach Einschätzung des Expertenrats tendenziell noch über den bisherigen Werten liegen.
Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen
Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 aufgrund der
§§ 11 und
12 des Klimaschutzgesetzes benannt. Das Gremium besteht seit dem 1. September
2025 aus den fünf Mitgliedern Dr. Barbara Schlomann (Vorsitzende), Prof. Dr. Marc
Oliver Bettzüge (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske,
Prof. Dr. Allister Loder und Prof. Dr. Julia Pongratz.