Mai 2026

260502

ENERGIE-CHRONIK


"Entlastungsprämie" wurde im Bundesrat von unionsregierten Ländern gestoppt

Die "Entlastungsprämie", die der Bundestag am 24. April mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen hatte (260403), wurde am 8. Mai vom Bundesrat abgelehnt. Daraufhin verzichtete die Bundesregierung auf die sonst übliche Anrufung des Vermittlungsausschusses und teilte am 13. Mai mit, dass sie dieses Vorhaben nicht weiter verfolgen werde. Sie wird nun aber das "Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" erneut und dieses Mal ohne die "Entlastungsprämie" dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen müssen. Diese Zutat war dem Gesetzentwurf nämlich erst nachträglich und kurzfristig als Artikel 6 eingefügt worden. Dem Bundesrat blieb deshalb keine andere Wahl, als das Artikelgesetz komplett abzulehnen, obwohl es nur um den Artikel 6 ging.

Für das Gesetz votierten nur vier SPD-regierte Länder

Die Zurückweisung des Gesetzes durch den Bundesrat erfolgte mit 21 gegen 15 Stimmen bei 33 Enthaltungen. Die Ablehnungen kamen von Bayern und vier weiteren unionsregierten Ländern, während von den sechs SPD-regierten Ländern nur Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Saarland zustimmten. Die 33 Enthaltungen stammten von sieben weiteren Landesregierungen, die sich in unterschiedlicher Weise aus Union, SPD, Grünen, Linken, FDP, FW und BSW zusammensetzen.

Die 16 deutschen Bundesländer verfügen in der zweiten Kammer des Parlaments über insgesamt 69 Stimmen, die jeweils nur blockweise abgegeben werden können. Um das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren zu lassen, wäre die absolute Mehrheit von 35 Stimmen erforderlich gewesen. Dies hätte allerdings die uneingeschränkte Unterstützung durch sämtliche von Union und SPD geführten Länder mit insgesamt 36 Stimmen vorausgesetzt, da die sieben anderen Bundesländer mit ihren 33 Stimmen Enthaltung übten. Das Gesetz scheiterte deshalb auch am großen Stimmenblock der Enthaltungen.

Ein harter Schlag für den Bundeskanzler und die von ihm geführte Koalition

Die Abservierung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat ist ein harter Schlag für den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Koalitionsregierung, weil sie durch fünf unionsregierte Länder erfolgte. Aber auch von den sechs SPD-regierten Ländern unterstützten nur vier die geplante Prämie, die bis zu tausend Euro betragen und den Preisanstieg etwas kompensieren sollte, den die USA mit ihrem Krieg gegen den Iran ausgelöst haben. Die Prämie war Mitte April zusammen mit dem Tankrabatt von 17 Cent (260402) bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses in der Villa Borsig in Berlin beschlossen worden. Es gab nun deshalb sogar Spekulationen, ob der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seinen alten Rivalen Merz noch vor Ablauf der Legislaturperiode zu stürzen versuche, um selber Bundeskanzler zu werden.

Die Beschäftigten der Unternehmen hätten keinen Rechtsanspruch auf die Prämie gehabt

Das Scheitern der Entlastungsprämie ist indessen nicht groß zu bedauern, da sie von vornherein eine ebenso verfehlte wie politisch unkluge Konstruktion war. Im Unterschied zu einer ähnlichen Maßnahme, die der Bundestag nach dem russischen Überfall auf die Ukraine als einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige (220308) und später auch für Rentner (221011) beschloss, sollte diese Prämie nämlich nicht vom Staat, sondern von den Arbeitgebern gezahlt werden. Diese hätten dafür steuerliche Erleichterungen bekommen. Die Beschäftigten hätten aber keinen Anspruch auf eine derartige Prämie gehabt, wenn der Arbeitgeber die günstige Möglichkeit zur Gewährung einer Gratifikation nicht nutzen will oder mit Blick auf seine eigene Finanzlage nicht kann. Vor allem kleineren Betrieben wäre es trotz der Befreiung von Steuern und Abgaben oft schwergefallen, die durch eine solche Zuwendung entstehende Erhöhung der Lohnkosten zu tragen. Für Freiberufler oder Beamte hätte die Regelung sowieso nicht gegolten, und auch nicht für Rentner, obwohl gerade diese sie vermutlich am nötigsten gehabt hätten.

Ein großer Teil des Bundesrats nutzte die Chance, um den Bund einen finanzpolitischen Denkzettel zu verpassen

Trotz der grundsätzlich freiwilligen Bemessung und Auszahlung der Prämie nach Gutdünken der einzelnen Unternehmen hätte deren geplante Steuerbefreiung den Staat schätzungsweise 2,8 Milliarden Euro gekostet. Davon wären nur 1,1 Milliarden auf den Bund entfallen, während den größeren Rest die Länder und die Kommunen zu tragen gehabt hätten. Und das wäre nicht das erste Mal so gewesen: Der Bund belastet schon seit Jahren die Länder und Kommunen mit einer Vielzahl von Gesetzen, ohne sich hinreichend um die damit verbundenen finanziellen Belastungen zu kümmern. In der Ländervertretung bestand deshalb schon seit längerem eine hohe Bereitschaft, der Bundesregierung endlich mal zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann. Dies besorgten nun vor allem jenen sieben Landesregierungen, die mit ihren 33 Enthaltungen den weitaus größten Stimmenblock bildeten. Sie nutzten so die Chance, dem Bund einen Denkzettel für seine rücksichtslose Finanzpolitik zu Lasten von Ländern und Gemeinden zu verpassen, ohne deshalb im koalitionsinternen Zwist um die Entlastungsprämie das eine oder das andere Lager zu unterstützen.

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