April 2026

260403

ENERGIE-CHRONIK


Arbeitgeber dürfen bis Mitte 2027 steuerfreie "Entlastungsprämie" gewähren

Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit beschloss der Bundestag am 24. April eine steuer- und abgabenfreie "Entlastungsprämie" von 1000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig bis zum 30. Juni 2027 auszahlen können, um sie von der aktuellen Teuerung zu entlasten, die durch den Krieg der USA gegen den Iran entstanden ist. Im Unterschied zu einer ähnlichen Entlastungsprämie, die der Bundestag vor vier Jahren nach dem russischen Überfall auf die Ukraine als einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige (220308) und später auch für Rentner (221011) beschloss, wird die Prämie also nicht vom Staat finanziert. Die Beschäftigten haben auch keinen Anspruch auf ihre Auszahlung, wenn der Arbeitgeber diese günstige Möglichkeit zur Gewährung einer Gratifikation nicht nutzen will oder mit Blick auf seine eigene Finanzlage nicht kann. Vor allem kleineren Betrieben dürfte es trotz der Befreiung von Steuern und Abgaben oft schwerfallen, die durch eine solche Zuwendung entstehende Erhöhung der Lohnkosten zu tragen.

Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen von rund 2,8 Milliarden Euro

Die Entlastungsprämie wurde dem "Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" kurzfristig mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 22. April als Artikel 6 eingefügt, der den § 3 des Einkommensteuergesetzes durch Hinzufügung eines neuen Absatzes 11d entsprechend ändert. Nach Einschätzung der Bundesregierung bewirkt die Einführung der Prämie voraussichtlich Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro, wovon rund 1,1 Mrd. Euro auf den Bund entfallen. "Sofern die Prämie in der Folge zu geringeren Lohnerhöhungen führt, kann dies zu geringeren Mehreinnahmen bei der Sozialversicherung führen", heißt es außerdem in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Oppositionsparteien lehnten vor allem wegen des Artikels 6 den gesamten Gesetzentwurf ab

Schon bei der Beratung im Finanzausschuss hatten die drei Oppositionsparteien angekündigt, dass sie dem gesamten Gesetzentwurf im Plenum nicht zustimmen werden. Der Hauptgrund sei die durch den Artikel 6 nachträglich eingefügte Entlastungsprämie, über deren tatsächliche Auszahlung die Arbeitgeber entscheiden. Die AfD warf der Koalition vor, sie habe "einen Vertrag zulasten Dritter geschlossen". Vor allem habe sie sich weit von den betrieblichen Realitäten entfernt, wie sie beim Handwerk bestehen. Die Grünen verwiesen darauf, dass im seinerzeitigen Maßnahmenpaket der Ampel-Regierung zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekriegs die Möglichkeit einer steuerbefreiten Zahlung durch die Arbeitgeber zwar auch enthalten gewesen sei, aber nur eine ergänzende Rolle in einem Gesamtkonzept gespielt habe, bei dem der Staat mehr Verantwortung übernahm. Mit der isolierten Einführung der steuerbefreiten Prämie werde dagegen die Verantwortung für eine Entlastung auf die Arbeitgeber verschoben. Auch die Linke hielt die Regelung nicht für ausreichend. Außerdem kritisierte sie das "Omnibusverfahren", zu dem der ursprüngliche Gesetzentwurf durch die nachträgliche Befrachtung mit dem Artikel 6 und anderen Änderungen geworden sei.

 

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