März 2026

260308

ENERGIE-CHRONIK


Bundesregierung beschloss Klimaschutzprogramm 2026

Das Bundeskabinett beschloss am 25. März das von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen sollen. Insgesamt könne Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. So werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Hinzu kommen ein neues und sozial gestaffeltes Förderprogramm für rund 800.000 Elektroautos sowie zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. Das Defizit im LULUCF-Bereich (250209) soll durch 23 Maßnahmen beseitigt werden, die Wälder, Moore und Böden im Einsatz gegen den Klimawandel ertüchtigen. Für alle neuen Maßnahmen werden zusätzlich insgesamt acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt.

In einzelnen soll die Einsparung von mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 bis bis zum Jahr 2030 durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Sektor
Maßnahme

THG-Einsparung
in Mt Co2-äq.

Energie
Zusätzliche Ausschreibung von 12 GW Wind an Land
6,5
Fernwärmepaket
2,3
Weitere Maßnahmen im Energiesektor
0,2
Industrie
Neues Instrument für Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie, mit Fokus Prozesswärme und Elektrifizierung
4,3
Investitionsförderung für Kreislaufwirtschaft
0,6
Weiterführung, Vereinfachung und Weiterentwicklung des Programms "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW)
1,0
Anpassung des nationalen Verpackungsrechts
0,6
Gebäude
Senkung der Strompreise, u.a. über die Senkung der Netzentgelte
1,3
Weitere Maßnahmen im Gebäudesektor
0,3
Verkehr
Langfristige Sicherung des Deutschlandtickets
1,0
RED III (THG-Quote) im Verkehr
6,3
Fördermaßnahme E-Mobilität
1,0
Weitere Maßnahmen im Verkehrssektor
1,2
Landwirtschaft
 
0,5
THG-Minderung 2030 insgesamt
 
27,1


Expertenrat für Klimafragen sieht Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht erfüllt

Das Echo auf den Beschluss war recht kritisch. Nach Sichtung der von der Bundesregierung vorgelegten Dokumente kam der Expertenrat für Klimafragen zu dem Ergebnis, dass das Klimaschutzprogramm 2026 nicht die Anforderungen aus § 9 des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Vorbehaltlich einer vertiefenden Prüfung geht der Expertenrat davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen werden, um die Erreichung der Klimaschutzziele sicherzustellen, deren Verfehlung er vor einem Jahr prognostiziert und beanstandet hatte (250209). Da die Bundesregierung noch am 18. März umfassende und teilweise nicht vollständig nachzuvollziehende Änderungen vorgelegt habe, sei eine geordnete und vertiefte Prüfung des Programms aber nicht möglich gewesen. Der Expertenrat habe daher seinem gesetzlichen Auftrag nur eingeschränkt nachkommen können.

Der Expertenrat sieht im Klimaschutzprogramm 2026 keine systematische Neuerung und stellt insgesamt "ein geringes Ambitions- und Innovationsniveau" fest. Die Maßnahmen wirken aus seiner Sicht überwiegend "additiv" und lassen kein Gesamtkonzept erkennen. Er vermisst zudem die umfassende Berücksichtigung der von ihm in seinen bisherigen Gutachten formulierten Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm: Insbesondere fehle die im Zweijahresgutachten 2024 empfohlene umfassende Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine politische Gesamtstrategie. Das Programm enthalte darüber hinaus kaum noch Maßnahmen zur fortgesetzten Steigerung der Energieeffizienz.

Für "Agora Energiewende" steht das neue Programm auf wackeligen Füßen

Für die Politikberatungsorganisation "Agora Energiewende Deutschland" begrüßte deren Direktorin Julia Bläsius, dass die Bundesregierung sich auf neue Klimaschutzmaßnahmen geeinigt hat. Vor allem die zusätzlichen Windausschreibungen sowie neue Förderzusagen für die Elektrifizierung in der Industrie seien positiv hervorzuheben. Allerdings stehe das neue Klimaschutzprogramm "auf wackeligen Füßen": Erstens stütze sich die Bundesregierung darin auf inzwischen veraltete Daten zu den projizierten Emissionsentwicklungen. Mit Blick auf die inzwischen von 25 auf 30 Millionen Tonnen CO₂ korrigierte Klimalücke bis 2030 blieben die Maßnahmen rund drei Millionen Tonnen CO₂ hinter den tatsächlich erforderlichen Einsparungen zurück. Zudem plane die Bundesregierung aktuell eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesneuerungen, die absehbar weniger Emissionen einsparen als die bisher geltenden Regelungen. Dies betreffe beispielsweise das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (260202), die Abschwächung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge oder Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz durch das Netzpaket (260203).   

Um zusätzliches Klimaschutzpotenzial heben zu können, müsse die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien absichern. Neue Investitionsrisiken, wie sie aktuell im Entwurf des Netzpakets enthalten seien, würden hingegen den Ausbau bremsen und den Klimaeffekt der Erneuerbaren dämpfen. Für die dringend erforderlichen Klimafortschritte im Gebäudebereich komme es jetzt auf einen starken Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz an, der verhindert, dass Vermieter auf Kosten der Mieter neue Öl- und Gasheizungen einbauen können. Insgesamt müsse die Ausgestaltung des Gesetzes sicherstellen, dass Gebäude im Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe beheizt werden.

Für die Wirksamkeit der Maßnahmen sei darüber hinaus ein verlässlicher CO₂-Preis im Europäischen Emissionshandel unerlässlich, um Haushalten und Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in E-Autos, Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien zu geben. Das sichere auch wichtige Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds, das zentrale Finanzierungsinstrument für die Klimaneutralität.

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