März 2026

260302

ENERGIE-CHRONIK




Als Folge des US-Kriegs stiegen bis 24. März die wöchentlichen Durchschnittspreise für Super E10 um 18 Prozent und für Diesel um 34 Prozent. Während Diesel vorher knapp fünf Cent weniger kostete als Super, wurde dieser Kraftstoff nun um mehr als zwei Cent teurer.

Spritpreise dürfen nur noch einmal pro Tag erhöht werden

Der Bundestag beschloss am 26. März ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise, um die Verbraucher vor den schlimmsten finanziellen Auswirkungen des von den USA begonnenen Kriegs gegen den Iran zu schützen. Zum einen handelt es sich um das "Kraftstoffpreisanpassungsgesetz", wonach die Spritpreise an den Tankstellen nur noch einmal pro Tag erhöht werden dürfen, und zwar um zwölf Uhr. Der zweite Teil des Pakets besteht aus mehreren Änderungen des Kartellrechts, die den Kartellbehörden ein effizienteres Vorgehen gegen die Mineralölkonzerne ermöglichen sollen, wenn sie ihre Marktmacht zur Durchsetzung mißbräuchlich überhöhter Preise nutzen.

Gesetz gilt für sämtliche Kraftstoff-Sorten

Das neue Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) gilt nun nach § 1 für "sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe". Der ursprüngliche Entwurf sah dagegen lediglich die meistverkauften Kraftstoffsorten "Super E5, Super E10 und Diesel“ vor, die an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim Bundeskartellamt gemeldet werden müssen. Nicht erfasst worden wäre damit die seit Jahren im Markt verbreitete Kraftstoff-Sorte Super Plus mit einem Marktanteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Dasselbe gilt für neuere Produkte wie B10, HVO 100 oder Premiumprodukte unter unterschiedlichen Markennamen, die noch deutlich niedrigere Marktanteile haben. Die kurz vor der Bundestagssitzung gefaßte Beschlussempfehlung beseitigte diese Ungereimtheit.

Die hektische Berg- und Talfahrt der Preisanzeigen verschwindet

Laut § 2 dürfen die Betreiber von Tankstellen die Spritpreise nur noch einmal pro Kalendertag um 12:00 Uhr erhöhen. Es bleibt ihnen aber unbenommen, sie jederzeit zu senken. Die Mineralölkonzerne müssen also auf die bisherigen Berg- und Talfahrten ihrer Preisanzeigen im Stunden- und Minutentakt verzichten. Das soll es den Verbrauchern ermöglichen, unter Nutzung der bestehenden Vergleichsmöglichkeiten preisbewußter zu tanken. Zumindest für 24 Stunden könnte so ein Hauch von echtem Wettbewerb entstehen, der bisher durch das Verwirrspiel mit den hektisch wechselnden Preisanzeigen nur vorgetäuscht wird. Außerdem bedarf nun die Rechtsverordnung, die näheres zu diesem Punkt regelt, auch der Zustimmung des Bundestags.

Nach § 3 können Verstöße gegen das Gesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. Gemäß § 4 hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen über die damit gemachten Erfahrungen zu berichten.

Im Kartellrecht wird die Beweislast umgekehrt

Bei der Änderung des Kartellrechts in Artikel 2 des jetzt jetzt beschlossenen Maßnahmenpakets wird vor allem dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein neuer § 29a eingefügt, der es den Mineralölkonzernen künftig erschweren soll, mißbräuchlich überhöhte Preise zu verlangen. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Durch die Gesetzesänderung wird die Beweislast umgekehrt: Nun müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können.

Diesel verteuerte sich sogar um 34 Prozent

An den deutschen Tankstellen stieg bis 24. März der durchschnittliche Wochenpreis für Super E10 um 18 Prozent und für Diesel um 34 Prozent. Während Diesel vorher knapp fünf Cent weniger kostete als Super, wurde dieser Kraftstoff nun um mehr als zwei Cent teuerer (siehe Grafik 1). Die Mineralkonzerne begründeten diese Umkehrung des Preisabstands mit dem höheren Importanteil bei Diesel. Der Rohölpreis für die Sorte Brent stieg im selben Zeitraum von rund 71 auf 114 Dollar pro Barrel, um dann wieder bis auf etwa 100 Dollar zurückzugehen (siehe Grafik 2 ). Bei der Preisgestaltung der Mineralölkonzerne ist zu berücksichtigen, dass sie die Spritpreise zeitgleich mit dem Rohölpreis erhöhten, obwohl der Transport und die Verarbeitung des Rohöls noch vor dem Verkauf zu niedrigeren Kosten erfolgt waren. Die Mineralölkonzerne nutzten also wieder mal die Chance zu einem sachlich ungerechtfertigten Preisaufschlag, noch bevor sich die Verteuerung der Beschaffungskosten tatsächlich auf das Endprodukt ausgewirkt hatte – während sie dann nach demselben Muster die wieder fallenden Beschaffungskosten nur mit Verzögerung an die Endverbraucher weitergeben.

Über die Mehrwertsteuer profitiert auch der Fiskus vom Preisanstieg

Besonders ärgerlich ist für die gebeutelten Verbraucher, dass zu den Hauptprofiteuren neben den Mineralölkonzernen der Fiskus gehört: Die Energiesteuer, die für Diesel derzeit 65,45 Cent und für Benzin 47,04 Cent pro Liter ausmacht, verändert sich zwar nicht. Stabil bleibt auch die CO2-Abgabe von rund 18 Cent pro Liter. Das gilt aber nicht für die Mehrwertsteuer, die mit 19 Prozent auf alle Preisbestandteile aufgeschlagen wird. Das Volltanken mit hundert Liter Diesel, das Ende Februar 173 Euro kostete, verteuerte sich auf diese Weise schon bis 9. März auf 216 Euro, wobei der größte Teil des Preisunterschieds von 43 Euro in die Taschen der Mineralölkonzerne floß, aber auch der Staat über acht Euro mehr für dieselbe Menge Sprit kassierte. Ende März waren es dann zehn Euro mehr.

 

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