Januar 2026

260110

ENERGIE-CHRONIK


Remondis muss künftig auch kleinere Beteiligungen an Entsorgern melden

Das Bundeskartellamt hat eine Entscheidung erlassen, mit der die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, verpflichtet wird, in konkreten Wirtschaftszweigen für einen Zeitraum von drei Jahren künftige Zusammenschlüsse vor Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden. Von der Verpflichtung umfasst sind Zusammenschlüsse im Bereich der Erfassung nicht-gefährlicher Haushaltsabfälle, das heißt des Einsammelns von Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie Papier, Pappe und Kartonage (PPK) und gemischten Verpackungen und Glas sowie Zusammenschlüsse im Bereich der Aufbereitung von Hohlglas in entsprechenden Aufbereitungsanlagen, soweit es sich nicht um Bagatellfälle handelt und die Umsatzerlöse des Zielunternehmens in den betroffenen Wirtschaftszweigen mindestens 100.000 Euro betragen.

Mit dieser Entscheidung wendet das Bundeskartellamt erstmals eine im Jahre 2021 eingeführte und Ende 2023 nochmals angepasste Regelung an, wonach Unternehmen zur Anmeldung auch solcher Zusammenschlüsse verpflichtet werden können, die normalerweise nicht der Anmeldepflicht und damit einer Überprüfung hinsichtlich ihrer wettbewerblichen Auswirkungen unterliegen.

"Kleinere Unternehmen spielen oft eine wichtige Rolle für den Wettbewerb"

Andreas Mundt.„Die allgemeinen gesetzlichen Umsatzschwellen für eine Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen können dazu führen, dass die Übernahme kleinerer Unternehmen einer wettbewerblichen Überprüfung entzogen ist", erklärte dazu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Auf den regional abzugrenzenden Entsorgungsmärkten kommt häufig kleineren Unternehmen mit geringeren Gesamtumsätzen dennoch eine wichtige Rolle für den Wettbewerb vor Ort zu. Die Rethmann-Gruppe ist bundesweit führend im Entsorgungsgeschäft. Mit unserer heutigen Entscheidung wollen wir sicherstellen, dass auch die Übernahme kleinerer Wettbewerber einer effektiven Kontrolle unterliegt.“

Rethmann-Gruppe ist in mehreren Bundesländern Marktführer

Die Feststellung der Behörde, dass auch der Erwerb relativ kleiner Wettbewerber durch die Rethmann-Gruppe im Einzelfall möglicherweise wettbewerbsschädlich sein könnte, stützt sich auf die Ergebnisse einer Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung. Vor allem bei der Erfassung von nicht-gefährlichen Siedlungsabfällen und der Aufbereitung von Altglas ist die Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und großem Abstand zu konkurrierenden Unternehmen. Ihre Unternehmen verfügen aufgrund einer nahezu flächendeckenden Marktpräsenz in Deutschland auch über einen herausragenden Zugang zu den betroffenen regionalen Absatz- und Beschaffungsmärkten und auch über eine ausgeprägte Finanzkraft. Die betroffenen Märkte sind zudem durch hohe Marktzutrittshürden gekennzeichnet, während andererseits eine kontinuierliche Konsolidierung der Märkte gerade auch durch die Übernahmeaktivitäten der Rethmann-Gruppe zu beobachten ist. Im Bereich der Erfassung von Siedlungsabfällen ist zudem die Zahl der Bieter, die sich an Ausschreibungen der Kommunen oder Dualen Systeme beteiligen, kontinuierlich zurückgegangen.

 

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