Januar 2026 |
260109 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Europäischen Kommission eine Grundsatzeinigung zu den Eckpunkten der von ihm geplanten "Kraftwerksstrategie" erzielt. Wie es am 15. Januar mitteilte, umfasst die Einigung zudem "eine übergreifende Gesamtstrategie für den technologieneutralen Zubau steuerbarer Kapazität und damit für die Absicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland insgesamt." Dazu gehöre "die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts im Laufe des Jahres 2027, der ab dem Jahr 2032 "sicherstellen wird, dass ausreichend steuerbare Kapazitäten im System sind". Dessen Ausgestaltung befinde sich aber derzeit noch in der Diskussion.
In einem ersten Schritt sollen noch in diesem Jahr 12 Gigawatt (GW) neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Für 10 GW dieser Ausschreibungen sei aus Gründen der Versorgungssicherheit vorgesehen, dass die bezuschlagten Kapazitäten "über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können". Bei diesen Langfristkapazitäten handele es sich zum Beispiel – "aber nicht ausschließlich" – um moderne und hocheffiziente Gaskraftwerke, die spätestens im Jahr 2031 ihren Betrieb aufnehmen. In den Jahren 2027 und 2029/2030 sollen dann weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten folgen, die spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein müssen. Diese Ausschreibungen würden auch für bestehende Anlagen offen sein.
"Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, werden wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren.", heißt es weiter. "Um den Kraftwerkspark gezielt weiter zu dekarbonisieren, sollen zusätzliche Maßnahmen einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anreizen, so dass 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden. Dazu wird Deutschland einen Rechtsrahmen schaffen, so dass ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung, die u.a. Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff vorsehen, durchgeführt werden."
Das Beihilfeverfahren ist mit dieser Grundsatzeinigung zu den Eckpunkten noch
nicht abgeschlossen. Die Kraftwerksstrategie muss nach Vorlage des Gesetzentwurfs
noch abschließend von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt
werden.