Dezember 2025 |
251207 |
ENERGIE-CHRONIK |
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Die 16. Biomasse-Ausschreibung hat zum ersten Mal das neue Biomassepaket berücksichtigt, nachdem es von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt wurde. Das Angebot war mehrfach höher als bei allen bisherigen Auktionen. Trotzdem war die Nachfrage noch ein Stück größer. |
Die Bundesnetzagentur gab am 3. Dezember die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekannt. Es handelte sich um die erste Ausschreibung, die das neue "Biomassepaket" berücksichtigte, das der Bundestag Anfang Februar mit dem "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung" beschloss (250112). Die EU-Kommission hatte diese Änderungen vor dem Gebotstermin beihilferechtlich bestätigt.
Das Biomassepaket regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu. Es gewährt nur solchen Anlagen eine Förderung, die sehr flexibel betrieben werden können. Ferner werden Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom. Zusätzlich wurde das ausgeschriebene Volumen stark erhöht.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 Megawatt (MW) wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 11,00 Cent/kWh bis 19,48 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag in dieser Runde bei 18,11 Cent/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 Cent/kWh. Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachsen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).
"Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets können die in den Ausschreibungen erfolgreichen Biomasseanlagen nun einen stärkeren Beitrag zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien leisten", konstatierte der Behördenpräsident Klaus Müller. "Die Überzeichnung der Ausschreibung zeigt, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden."
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2026 statt.