Mai 2025

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ENERGIE-CHRONIK


Katherina Reiche irritiert mit "Abschaffung des Betriebsverbots für Heizkessel"

"Im Hinblick auf die Gebäudeeffizienz werden wir die Technologieverbote der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zurücknehmen. Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen." – So tönte die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (250403) am 16. Mai in ihrer Antrittsrede vor dem Bundestag. Damit löste sie bei Kennern des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Verwunderung und Verwirrung aus. Die frischgebackene CDU-MInisterin kündigte nämlich die Abschaffung einer Heizungsvorschrift an, die keineswegs von der Ampelkoalition stammt, sondern von der CDU-geführten Vorgängerregierung

Am Betriebsverbot, das die schwarz-rote Koalition verfügte, hat die Ampel nichts grundsätzlich verändert

Der Union fällt es offenbar schwer, ihr nebulöses Versprechen "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen" mit Inhalt zu erfüllen, obwohl sie es gegen den Widerstand der SPD geschafft hat, diese Wahlkampfparole wortwörtlich auch im Koalitionsvertrag unterzubringen (250403). Das liegt daran, dass es ein "Heizungsgesetz" eigentlich gar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck für jene Passagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welche die Beheizung betreffen. Dieses Gesetz wurde aber nicht erst von der Ampelkoalition mit ihrem Wirtschaftsminister Robert Habeck beschlossen, sondern schon 2020 von der damals regierenden schwarz-roten Koalition mit dem CDU-Mann Peter Altmaier als Wirtschaftsminister. Das erklärt, weshalb die Bundeswirtschaftsministerin wohl eine alte Heizungsvorschrift mit den neueren verwechselte und es für besonders vordringlich hielt, ausgerechnet jene Zutat abzuschaffen, die ihr Vor-Vorgänger und Parteifreund Peter Altmaier dem Gebäudeenergiegesetz eingefügt hatte.

Konkret geht es um den § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, das im Juli 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und die bisherigen Regelungen durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöste (200604). Der Paragraph lautet folgendermaßen:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt sowie
3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Die maßgeblichen Absätze 1 und 2 hat die Ampelkoalition in der alten Fassung belassen. Geändert hat sie lediglich die Ausnahmen vom Betriebsverbot in Absatz 3 (vor allem durch die Einbeziehung von Brennwertkesseln). Außerdem hat sie den Absatz 4 neu hinzugefügt, der den Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizkesseln bis längstens 2045 begrenzt. Solche fossil befeuerten Kessel wird es bis dahin wegen der sukzessiven Verteuerung dieser klimaschädlichen Brennstoffe und der Schrumpfung des Gas-Verteilnetzes sowieso kaum noch geben. Auch sonst ist der ganze Paragraph eigentlich ziemlich bedeutungslos geworden, zumal er Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel ausdrücklich von der Befristung ausnimmt. Man darf deshalb gespannt sein, ob die CDU nun den ganzen Paragraphen streichen wird, obwohl dessen Kern von ihr stammt, oder ob sie sich auf die von der Ampel vorgenommenen Änderungen beschränkt. In beiden Fällen könnte sie stolz verkünden: "Wir haben das Betriebsverbot für Heizkessel beseitigt!"

 

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