Februar 2025

250209

ENERGIE-CHRONIK


Deutschland verfehlt Klimaziel von 65 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030

Deutschland wird das seit 2021 in § 3 des Klimaschutzgesetzes verankerte Ziel, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, nicht erreichen können. Dies geht es dem zweiten Zweijahresgutachten hervor, das der Expertenrat für Klimafragen gemäß § 12 Abs. 4 des Gesetzes am 5. Februar vorlegte (PDF).

Laut dem Bericht hat sich zwar das Tempo der CO2-Minderung erhöht, ist aber nicht ausreichend: Während von 2010 bis 2019 nur eine durchschnittliche Minderung der Emissionen um 11,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr erzielt wurde, erhöhte sich diese Minderung von 2014 bis 2023 auf 25,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Ausgehend vom Trend der letzten zehn Jahre wäre jedoch ab 2024 eine durchschnittliche Minderung um 39,1 Millionen Tonnen pro Jahr erforderlich, um das gesteckte Klimaziel bis 2030 zu erreichen.

LULUCF trägt nicht zur Minderung, sondern zur Erhöhung der Emissionen bei

Bemerkenswert ist in dem Bericht besonders die Feststellung, dass der Emissionsbereich LULUFC, der erst 2018 durch eine EU-Verordnung den Klimabilanzen hinzugefügt wurde, keineswegs die erwartete Senke, sondern eine Quelle für Treibhausgase darstellt. Gemeint ist damit der Beitrag des Sektors "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft", der laut § 3a des Klimaschutzgesetzes bis 2030 eine Treibhausgasminderung um mindestens 25 Millionen Tonnen erbringen soll, die bis 2045 auf 45 Millionen Tonnen steigt (210503). Seit der im April 2024 erfolgten Novellierung heißt es zudem ausdrücklich: "Dem Beitrag dieses Sektors wird eine besondere Bedeutung eingeräumt." Tatsächlich trägt dieser Sektor aber schon seit 2018 nicht zur Senkung, sondern zur Vermehrung der Emissionen bei. Im Jahr 2023 belastete er die Treibhausgasbilanz mit 68,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, was etwa zehn Prozent der deutschen Gesamtemissionen entsprach.

Als Ursache nennt der Bericht den Rückgang des Netto-Waldwachstums, das wegen alternden Beständen sowie durch klimawandelbedingte Umwelteinflüsse wie Sturm, Dürre und Insektenbefall abnimmt. Der Rückgang der Kohlenstoffspeichung durch Waldgebiete sei hauptsächlich auf den Ausfall von Fichtenbeständen zurückzuführen, wobei insbesondere wachstumsstarke Bestände mittleren Alters abstarben. Für andere Nadel- und für alle Laubbaumarten werde zwar weiterhin weiterhin eine Senkenleistung ausgewiesen, aber diese sei ebenfalls rückläufig.

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen, das im September 2020 gemäß § 11 und § 12 des Klimaschutzgesetzes benannt und beauftragt wurde. Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann.

 

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