Juni 2024 |
240614 |
ENERGIE-CHRONIK |
Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht hat erstmals empirisch untersucht,
wie viele der von 2014 bis 2019 genehmigten Windenergieanlagen in Deutschland
tatsächlich von Abschaltauflagen betroffen sind (PDF).
Das Ergebnis: Bei 94 Prozent der untersuchten Anlagen werden zeitliche Betriebsbeschränkungen
im Genehmigungsbescheid festgeschrieben.
Zeitliche Betriebsbeschränkungen sind ein gängiges Instrument, um die Genehmigungsfähigkeit
von Windenergieanlagen sicherzustellen. Sie erfolgen in der Regel durch Nebenbestimmungen
im Genehmigungsbescheid und dienen dazu, den Betrieb der Anlagen mit anderen
Schutzgütern wie Mensch und Tier in Einklang zu bringen. Abschaltauflagen verpflichten
Anlagenbetreiber, Windräder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen vollständig abzuschalten
oder den Betrieb zu drosseln, um die Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter
zu minimieren.
Die Studie zeigt, dass vor allem artenschutzbedingte Auflagen eine Rolle spielen.
Rund 75 Prozent der Anlagen sind davon betroffen, wobei der Schutz von Fledermäusen
mit 71 Prozent den größten Anteil ausmacht. Nur bei einem Drittel der Anlagen
wird der Betrieb zum Schutz von Vögeln eingeschränkt, wobei sich und die Hälfte
solcher Maßnahmen auf den Schutz von Rotmilanen bezieht (17 Prozent). Weitere
Gründe für Abschaltauflagen waren die Begrenzung von Schattenwurf (68 Prozent),
Eiswurf (53 Prozent), Lärm (39 Prozent) und Turbulenzwirkungen (9 Prozent).
Die Beschränkungen zum Schutz bedrohter Vogel- und Fledermausarten sowie vor
Lärm und Turbulenzwirkungen nahmen im betrachteten Zeitraum tendenziell zu.
Zudem stellte das Forscherteam einen Anstieg der Abschaltauflagen von Nord nach
Süd fest.