Juni 2024

240610

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt drei Milliarden Beihilfe für das Wasserstoff-Kernnetz

Die Europäische Kommission hat eine mit drei Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. "Die Maßnahme dient den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des Pakets 'Fit für 55', denn sie ermöglicht die Errichtung einer Fernleitungsinfrastruktur für Wasserstoff, ohne die die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden kann", begründete sie ihre Entscheidung in einer am 21. Juni veröffentlichten Pressemitteilung.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff in Deutschland bilden und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sein, die mehrere Mitgliedstaaten verbindet. Die gebilligte Beihilfe zielt darauf ab, Investitionen in den Bau des Wasserstoff-Kernnetzes zu erleichtern, die für die Umstellung vorhandener Erdgasleitungen auf Wasserstoff sowie die Errichtung neuer Wasserstoff-Leitungen und Verdichterstationen erforderlich sind.

KfW gewährt Netzbetreibern Darlehen zur Deckung der anfangs zu erwartenden Verluste

Bau und Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes werden von den Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreibern finanziert, für deren Auswahl die Bundesnetzagentur zuständig ist. Die Beihilfe wird in Form einer staatlichen Garantie gewährt, durch die die Fernleitungsnetzbetreiber günstigere Darlehen zur Deckung der Verluste am Anfang der Hochlaufphase erhalten können. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen liegen. Sie sind bis 2055 zurückzuzahlen, wobei Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff angepasst werden. Der geschätzte Beihilfebetrag von drei Milliarden Euro entspricht den zusätzlichen Finanzierungskosten, die die Fernleitungsnetzbetreiber ohne die staatliche Garantie tragen müssten.

Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden und das gesamte Kernnetz 2032 fertig sein. Für das Kernnetz sollen die Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt gelten, sodass Dritten diskriminierungsfrei Zugang gewährt werden muss und die Entgelte reguliert sind.

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