September 2021

210909

ENERGIE-CHRONIK


Räumung des Hambacher Forsts war rechtswidrig

Die vor drei Jahren erfolgte Polizeiaktion zur Räumung des Hambacher Forsts von Gegnern der Braunkohleverstromung und zum Abriss ihrer dort erbauten Baumhäuser (180901) war rechtswidrig. Dies entschied am 8. September das Verwaltungsgericht Köln, vor dem einer der betroffenen Demonstranten gegen die Zerstörung seiner Wohnung geklagt hatte. Das Gericht beanstandete vor allem die Willkür, mit der die nordrhein-westfälische Landesregierung baurechtliche Vorschriften vorschützte, um die Braunkohle-Gegner obdachlos zu machen und so aus dem Forst zu vertreiben.

Die Aktion war auf Weisung der Landesregierung von der Stadt Kerpen gegen deren Willen veranlasst worden. Die Stadt stützte sich dabei weisungsgemäß auf das juristische Argument, dass die von den Demonstranten errichteten Baumhäuser gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen würden. Ab dem 13. September 2018 beseitigten starke Polizeikräfte mit Unterstützung von Mitarbeitern des Energiekonzerns RWE sämtliche Anlagen, die von den Demonstranten am Boden und in den Bäumen errichtet worden waren. Vor der Zerstörung wurde den Bewohnern eine Frist von 30 Minuten eingeräumt, um ihre Behausungen zu verlassen.

Brandschutz diente nur als Vorwand

Nach Feststellung des Verwaltungsgerichts litt diese Maßnahme an verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben worden seien. Überdies sei schon die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als "Baumhäuser" unbestimmt, da eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen geräumt und beseitigt worden seien. Zudem sei vor Erteilung der Weisung nicht hinreichend geprüft worden, welche der Anlagen bauliche Anlagen im Rechtssinn seien und damit überhaupt von den Bestimmungen des Brandschutzes erfasst würden.

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