April 2021 |
210408 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der schweizerische Bundespräsident Guy Parmelin und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen trafen sich am 24. April in Brüssel zu erneuten Verhandlungen über einen Rahmenvertrag zur künftigen Gestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das Gespräch verlief aber enttäuschend. Damit ist auch weiterhin das Stromabkommen nicht in Sicht, das die schweizerische Energiewirtschaft mit großem Nachdruck fordert, weil sie sich auf dem europäischen Strommarkt zunehmend ins Abseits gedrängt fühlt (210209). Die EU hat dieses Stromabkommen vom vorherigen Abschluss des Rahmenvertrags abhängig gemacht hat.
"Wir haben festgestellt, dass unsere Positionen noch weit auseinanderliegen", erklärte Parmelin nach dem Treffen vor der Presse. Es gäbe drei strittige Punkte des Rahmenvertrags, die den Lohnschutz, die Frage der Unionsbürgerrichtlinie und die staatlichen Beihilfen beträfen. "Der Bundesrat unterschreibt den Vertrag nur, wenn zufriedenstellende Lösungen in allen drei Bereichen gefunden werden", erklärte er. Der Bundesrat müsse außerdem in der Lage sein, das Parlament und die Kantone vom Abkommen zu überzeugen. Das sei nicht nur im Interesse der Schweiz, sondern auch der EU. (Der "Bundesrat" ist in der Schweiz die Regierung, die aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht. Der Sprecher dieses Kollegiums wird als "Bundespräsident" bezeichnet. Er gilt aber weder als Staatsoberhaupt noch als Regierungschef.)
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, die Schweiz wolle alle drei strittigen Punkte aus dem Vertrag ausklammern. Dies lehne man ab. Dennoch ließen sich die Probleme lösen. Die Kommission sei zu weiteren Gesprächen bereit. Vorerst habe man aber keine weiteren Verhandlungstermine geplant.
"Solange ein Stromabkommen fehlt, laufen auch die neusten regulatorischen Entwicklungen in Europa an der Schweiz vorbei", stellte die "Neue Zürcher Zeitung" (21.4.) anläßlich des Treffens fest. "In den zuständigen Gremien fehlt sie und hat kein Mitspracherecht. So ist Swissgrid zum Beispiel im Rahmen des Clean Energy Package der EU auch nicht Teil der zwischen den 43 europäischen Übertragungsnetzbetreibern vereinbarten engeren Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Stromhandel." Wegen der institutionellen Abschottung vom europäischen Strommarkt könnten sich Schweizer Stromerzeuger auch nicht am lukrativen Regelenergiemarkt beteiligen.