Dezember 2019

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ENERGIE-CHRONIK


Schweiz und EU verknüpfen ihren Handel mit Emissionszertifikaten

Der schweizerische Bundesrat und die EU-Kommission ratifizierten im Dezember ein Abkommen zur Verknüpfung ihrer beiderseitigen Emissionshandelssysteme. Ab dem neuen Jahr werden damit die Emissionsrechte beider Seiten gegenseitig anerkannt und austauschbar gemacht. Es handelt sich weltweit um den ersten Staatsvertrag zur Verknüpfung von Emissionshandelssystemen. Die Schweiz übernimmt damit kein EU-Recht, sondern beide Systeme behalten ihre eigenständige Rechtsgrundlage.

Eidgenossen wollen "gleich lange Spieße" durch Angleichung der CO2-Preise

Das Schweizer Emissionshandelssystem umfasst rund 54 emissionsintensive Industrieanlagen die dafür von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreit sind. Wegen der kleinen Teilnehmerzahl kann sich der Schweizer CO2-Markt aber nur beschränkt entfalten. Die Schweiz strebt daher seit langem eine Verknüpfung ihres Systems mit dem weit größeren der EU an, damit emissionsintensive Schweizer Unternehmen vom liquiden und transparenten europäischen CO2-Markt und langfristig von tieferen Grenzkosten für Treibhausgasreduktionen profitieren können. "Mit der Verknüpfung werden sich die CO2-Preise der Schweiz und der EU angleichen, was zu gleich langen Spießen für die teilnehmenden Unternehmen führen wird", heißt es in einem erläuternden Papier des schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Für den Luftverkehr gilt das Abflugprinzip

Um die Verknüpfung zu ermöglichen, musste die Schweiz ihre bisherige Regelung für fossil befeuerte Kraftwerke ändern sowie die CO2-Emissionen der Zivilluftfahrt in ihr System einbeziehen. Hier gilt nun das Abflugprinzip: Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie vom EWR in die Schweiz werden dem System der EU zugeordnet; Flüge innerhalb der Schweiz sowie von der Schweiz in den EWR dem System der Schweiz. Eine Fluglinie kann also Pflichten in beiden Emissionshandelssystemen haben, wenn sie zwischen der Schweiz und dem EWR verkehrt.

Verhandlungen begannen bereits vor acht Jahren

Die Verhandlungen zur Verknüpfung beider Systeme begannen 2011 und führten im Januar 2016 zur Paraphierung des Abkommens auf technischer Ebene. Am 23. November 2017 kam es zur formellen Unterzeichnung in Bern. Die EU-Gremien stimmten ihm Anfang 2018 zu, das Schweizer Parlament im März 2019. Nach den nun erfolgten Ratifizierung tritt es zum 1. Januar 2020 in Kraft.

 

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