Juli 2016

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ENERGIE-CHRONIK


EEG-Novelle 2017

Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom 8.7.2016

 

(HTML-Fassung einer Übersicht, die das Bundeswirtschaftsministerium als PDF-Datei erstellt hat)

 

Ziel der Novelle

Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen um.

 

Leitgedanken

Konzept der Novelle folgt drei Leitgedanken:

1. Der weitere EE-Ausbau erfolgt kosteneffizient.

2. Alle Akteure haben faire Chancen in der Ausschreibung. Die Akteursvielfalt wird gewahrt.

3. Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird eingehalten.

 

Ausgeschriebene EE-Technologien

• Ausgeschrieben wird ab 2017 die Förderung für

• Windenergie an Land
• Windenergie auf See
• Photovoltaik (Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen bereits erfolgt)
• Biomasse
• Ausgenommen sind Anlagen < 750 kW (Biomasse: < 150 kW ).
• 80 % des Zubaus werden damit erfasst.

 

1. Ausbaukorridor – Wind an Land

• In den Jahren 2017, 2018 und 2019 werden jeweils 2.800 MW und ab 2020 2.900 MW pro Jahr (brutto) ausgeschrieben.

• Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt werden und in 2017 oder 2018 in Betrieb gehen, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung erhalten (Übergangsregel des EEG 2014).

• Zur Vermeidung von Vorzieheffekten in der Übergangszeit wird es von März bis August 2017 eine Sonderdegression in Höhe von 1,05 % pro Monat geben.

• Sollte der Zielwert von 2.500 MW überschritten werden, greifen zusätzliche Degressionsstufen ab dem 4. Quartal 2017 in Höhe von bis zu 2,4 % pro Quartal.

 

1. Ausbaukorridor – Wind auf See

• Die bisherigen Offshore-Ziele werden unverändert fortgeschrieben.

• Bis 2030 werden Offshore-Windparks mit einer Leistung von 15.000 MW installiert.

• In den Jahren 2021 und 2022 ist ein Zubau von 500 MW pro Jahr und in 2023 bis 2025 von 700 MW pro Jahr vorgesehen.

• Im Jahr 2021 werden (wegen Netzengpässen) nur Windparks in der Ostsee bezuschlagt.

Ab 2026 erhöht sich der Zubau auf 840 MW pro Jahr.

 

1. Ausbaukorridor – Photovoltaik

• Jährlich werden 600 MW ausgeschrieben. Beteiligen können sich PV-Anlagen folgender Kategorien mit einer Leistung > 750 kW:

Freiflächenanlagen
Anlagen auf Gebäuden und
Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Mülldeponien)

• Für alle auszuschreibenden Anlagen entfällt der 52-GW-Deckel.

 

1. Ausbaukorridor – Biomasse

• In den Jahren 2017, 2018 und 2019 werden jeweils 150 MW und in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 200 MW pro Jahr (brutto) ausgeschrieben.

• Beteiligen können sich Anlagen ab 150 kW.

• Alle Bestandsanlagen (auch < 150 kW) können an der Ausschreibung teilnehmen, um eine 10-jährige Anschlussförderung zu erhalten, wenn Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt wird.

 

2. Kosteneffizienz – Verzahnung des EE-Ausbaus mit dem Netzausbau

Bis die erforderlichen Übertragungsnetzkapazitäten zur Verfügung stehen, werden 3 Maßnahmen ergriffen, um die Redispatchkosten zu begrenzen:

1. Zur Verminderung von Abregelungen wird ein Instrument zur Nutzung des Stroms im Wärmebereich als zuschaltbare Last eingeführt.

2. Begrenzung der Zubaumenge für Wind an Land in Gebieten mit Netzengpässen

• Die Bundesnetzagentur definiert das Gebiet mit Netzengpässen als Netzausbaugebiet.
• Im Netzausbaugebiet wird die Zubaumenge für Wind an Land begrenzt auf 58 % des durchschnittlichen Zubaus in den Jahren 2013–2015.
• Die Entschädigungsregeln für das Einspeisemanagement bleiben unverändert.

3. Steuerung des Offshore-Zubaus

• 2021: 500 MW in der Ostsee; 2022: 500 MW in Nord-und Ostsee

• 2023 bis 2025: 700 MW jährlich und ab 2026 840 MW jährlich in Nord-und Ostsee

 

2. Kosteneffizienz – Referenzertragsmodell

Für Wind an Land wird ein einstufiges Referenzertragsmodell eingeführt:

• Es wird ein wettbewerblich ermittelter einheitlicher Vergütungssatz über 20 Jahre gewährt. Das vereinfacht das System und wirkt unmittelbar kostensenkend.

• Es werden vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in ganz Deutschland geschaffen. Neue Anlagen werden bundesweit zugebaut. Anreize für den Bau effizienter Anlagen an windhöffigen Standorten werden gewährleistet:

 

2. Kosteneffizienz – Referenzertragsmodell

• Geboten wird auf einen Referenzertragswert von 100 %. Mit einem Korrekturfaktor werden faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Regionen in Deutschland geschaffen. Beispiele für Vergütungshöhen

 

2. Kosteneffizienz – Ausschreibungen für Wind auf See

Für Wind auf See wird das zentrale („dänische“) Zielmodell eingeführt:

• Der Staat voruntersucht die Flächen, auf denen Windparks ausgeschrieben werden. Dies ermöglicht eine optimale Verzahnung mit den Netzanbindungen.

• Bei jeder anderen Variante müssten Netzanbindungen auf Vorrat gebaut werden. Sonst gäbe es keinen Wettbewerb. Dies hätte massive Mehrkosten zur Folge.

• Bis zur Einführung des neuen Modells in 2026 werden Ausschreibungen übergangsweise unter den bereits geplanten Windparks durchgeführt. Es wird sichergestellt, dass es nach 2020 nicht zu einem Fadenriss kommt.

 

2. Kosteneffizienz – Größere Flächenkulisse für die Photovoltaik möglich

Um mehr Wettbewerb und damit mehr Kosteneffizienz bei den Ausschreibungen zu erreichen, wird bei der Flächenkulisse Photovoltaik eine „Länderöffnungsklausel“ eingeführt:

Die Länder entscheiden, ob sie die Nutzung von Acker-und Grünflächen in bestimmten Gebieten (sog. benachteiligten Gebieten nach EU-Definition) zulassen wollen.

 

2. Kosteneffizienz – Biomasse

• Biomasse Neuanlagen ab 150 kW und Bestandsanlagen mit einer Anschlussförderung unterliegen Flexibilitätsanforderungen, um Strom bedarfsgerecht zu produzieren. Dies senkt die Kosten des Stromsystems.

• Biogasanlagen erhalten nur für die Hälfte der Stunden eines Jahres eine Förderung. Daher werden sie Strom in den Zeiten produzieren, in denen der Großhandelspreis hoch ist, weil wenig Wind und Sonne zur Verfügung stehen und es eine große Nachfrage gibt.

 

3. Akteursvielfalt

• Ziel: Wahrung hoher Akteursvielfalt

• Diesem Ziel dient die Bagatellgrenze von 750 kW:

• Hierdurch werden vor allem kleine und mittlere PV-Anlagen von Ausschreibungen ausgenommen.

• Diesem Ziel dient auch das einfache und transparente Ausschreibungsdesign.

• Die Bundesregierung wird daneben spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleine Akteure auf den Weg bringen.

• Darüber hinaus dürfen lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an der Ausschreibung für Windenergie an Land teilnehmen.

 

3. Akteursvielfalt

• Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte:

• Gesellschaften, die aus mind. 10 Privatpersonen bestehen und bei denen die Mehrheit der Stimmrechte bei Privatpersonen vor Ort liegt. Kein Gesellschafter darf mehr als 10 % der Stimmrechte haben.

• Max. Projektgröße 6 Anlagen mit einer Gesamtleistung von max. 18 MW.

• Kommunen erhalten die Chance, sich mit bis zu 10 % an den Investitionen zu beteiligen.

 

3. Akteursvielfalt

• Erleichterte Teilnahmebedingungen, damit diese Projekte keine zu hohen Kosten vorfinanzieren müssen:

• Bei Gebotsabgabe wird auf die BImSchG-Genehmigung verzichtet, ausreichend ist der Nachweis einer Flächensicherung und die Vorlage eines zertifizierten Windgutachtens.
• Die Hälfte der üblichen Sicherheit muss erst nach der BImSchG-Genehmigung hinterlegt werden.
• Verlängerung der Realisierungsfrist um max. 2 Jahre.

• Außerdem erhalten Bürgerenergieprojekte nicht den Wert ihres Gebots, sondern den Wert des höchsten noch bezuschlagten Gebots. Sie werden somit finanziell bessergestellt.