Mai 2016

160501

ENERGIE-CHRONIK


Ostdeutsche Länder verlangen sofortige Streichung der "vermiedenen Netzentgelte" für EEG-Anlagen

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) die sofortige Streichung der sogenannten "vermiedenen Netzentgelte" für die Einspeisung aus EEG-Anlagen in die unteren Spannungsebenen verlangt. Er spricht dabei ausdrücklich "auch im Namen meiner Kollegen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen". Der von Gabriel vorgelegte Entwurf des Strommarktgesetzes (151103) sieht dagegen eine entsprechende Änderung von § 18 Abs. 1 der Stromnetzentgeltverordnung und von § 57 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erst ab 2021 vor. Da er bislang im Bundestag nicht über die erste Lesung hinausgekommen ist, wäre eine Änderung ohne weiteres noch möglich.


Die Netzentgelte sind im Osten Deutschlands allgemein schon höher als im Westen. Durch die Vergütungen für "vermiedene Netzentgelte" werden sie zusätzlich hochgetrieben. Die ostdeutschen Länder verlangen deshalb die Abschaffung dieser Prämie zumindest für EEG-Anlagen, bei denen sie sowieso nur auf einen Rechentrick hinausläuft.
Grafik: Bundesnetzagentur

Die Vergütungen für "vermiedene Netzentgelte" dienen angeblich der Förderung der dezentralen Einspeisung. Sie sind von den Verteilnetzbetreibern prinzipiell für alle Kraftwerke zu zahlen, die auf einer der unteren Spannungsebenen angeschlossen sind. Sie treiben dadurch in den ostdeutschen Bundesländern die ohnehin schon höheren Netzkosten zusätzlich in die Höhe und belasten so die Stromrechnungen. Der Grund dafür sind nicht zuletzt die hier konzentrierten Windkraft- und andere EEG-Anlagen.

Bei EEG-Anlagen dient die Netzprämie sowieso nur der Augenwischerei

Die Vergütungen für "vermiedene Netzentgelte" werden nur an die Betreiber konventioneller Kraftwerke tatsächlich ausgezahlt. Bei den EEG-Anlagen sind sie dagegen angeblich bereits in der EEG-Förderung enthalten. Aufgrund dieser Fiktion schreibt das EEG in § 57 Abs. 3 vor, daß sie von den Netzbetreibern auf das EEG-Konto abzuführen sind, wo sie beispielsweise 2014 mit insgesamt 754 Millionen Euro zu Buche schlugen. Für die mit der EEG-Umlage belasteten Verbraucher bedeuten diese Gelder aber keineswegs eine Entlastung, da sie ihnen über unnötig erhöhte Netzentgelte wieder abgeknöpft werden.

Dieser Rechentrick wurde anscheinend aus legitimatorischen Gründen erfunden, als man 2005 das Instrument der "vermiedenen Netzentgelte" aus der dritten Verbändevereinbarung der Strombranche ("VV II plus") in die neue Stromnetzentgeltverordnung übernahm: Die formale Einbeziehung der EEG-Anlagen soll davon ablenken, daß es bei den "vermiedenen Netzentgelten" noch nie tatsächlich um die Förderung der dezentralen Einspeisung gegangen ist. Der eigentliche Zweck der Regelung war vielmehr schon immer die Schaffung einer zusätzlichen Vergütung für die Betreiber von KWK-Anlagen und anderen kleineren konventionellen Stromerzeugungskapazitäten. Die Streichung der "vermiedenen Netzentgelte" für die Einspeisung aus EEG-Anlagen würde deshalb auch weder die EEG-Anlagenbetreiber noch die Stromverbraucher belasten. Für die Verbraucher ergäbe sich zwar eine leichte Erhöhung der EEG-Umlage, die aber durch die Senkung der Netzkosten wieder ausgeglichen würde (siehe Hintergrund).

Das Instrument der vermiedenen Netzentgelte führt insgesamt zu einer "Fehlsteuerung"

In seinem vom 19. Mai datierten Schreiben stellt Tillich fest, daß das Instrument der vermiedenen Netzentgelte eine faire Verteilung der aus der Energiewende resultierenden Kosten verhindere. Leidtragende dieser "Fehlsteuerung" seien vor allem die ostdeutschen Länder. Für die Verbraucher in Ostdeutschland entstünde allein durch die vermiedenen Netzentgelte ein ungerechtfertigter Aufschlag von bis zu 2 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund der in Ostdeutschland ebenfalls überdurchschnittlichen Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement zahle beispielsweise ein Verbraucher in Sachsen im Ergebnis einen um bis zu 3,6 Cent höheren Strompreis als ein Verbraucher in Baden-Württemberg.

Außerdem – so Tillich weiter – habe sich die ursprünglich diesem Instrument zu Grunde liegende Annahme, daß dezentral einspeisende Anlagen grundsätzlich die Kosten des Netzausbaus verringern würden,"zumindest für die ungesteuert einspeisenden Windkraft- und PV-Anlagen nicht bewahrheitet". Vielmehr seien gerade in den Gebieten mit einem besonders hohen Anteil von EEG-Anlagen die Netzausbaukosten deutlich gestiegen.

Obwohl Tillich damit durchaus eine grundsätzliche Skepsis gegenüber der gesamten Regelung erkennen läßt, beschränkt er sich darauf, die Streichung der Netzprämie nur für EEG-Anlagen zu fordern. Für KWK-Anlagen will er sie ausdrücklich nicht in Frage stellen. Der Grund dafür dürfte sein, daß es bei den Pseudo-Vergütungen für EEG-Anlagen die geringsten politische Widerstände gibt: Da praktisch keiner von ihnen profitiert, wird auch niemand durch die Streichung belastet. Die Streichung für KWK-Anlagen würde dagegen viele Stadtwerke bzw. den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Harnisch bringen.

Daß Gabriel die Streichung dennoch bis 2021 hinauszögern will, dürfte mit dem bangen Blick des Politikers auf die EEG-Umlage zu erklären sein: Diese tendiert noch immer nach oben und würde durch die sofortige Streichung der "vermiedenen Netzentgelte" zusätzlich einen leichten Kick bekommen. Sicher würde diese Mehrbelastung bei den Netzentgelten wieder ausgeglichen. Wahrscheinlich würde dies aber vom Wähler weitaus weniger wahrgenommen, zumal die Netzentgelte durch die Kosten für Netzausbau und Redispatch-Maßnahmen sowieso enorm unter Druck stehen.

 

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