März 2015 |
150318 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das in Baden-Württemberg geltende Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird ab 1. Juli 2015 verschärft. Mit den Stimmen der grün-roten Regierungskoalition billigte der Landtag am 11. März eine entsprechende Novellierung. Beim Austausch einer Heizungsanlage sind Hauseigentümer künftig verpflichtet, 15 Prozent der verwendeten Energie aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen. Bisher waren es zehn Prozent. Außerdem wird der Geltungsbereich des Gesetzes, das bisher nur Wohngebäude betraf, auf Nichtwohngebäude wie Büros und Hotels ausgedehnt.
Der Stuttgarter Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) verteidigte die Verschärfung mit dem Argument, daß zugleich vermehrt Kompensationsmöglichkeiten geschaffen würden, um die Anforderungen ohne übermäßige finanzielle Belastungen erfüllen zu können. Neben der Installation von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen gehöre dazu die Dämmung der Kellerdecke, die Nutzung von Bioöl oder Biogas oder die Aufstellung eines sogenannten Sanierungsfahrplans durch einen Experten. "Wir fordern, aber wir überfordern nicht", versicherte er in einer Mitteilung seines Ministeriums. Das Gesetz sei "sehr bürgernah, sozial ausgewogen und ökologisch". Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand nicht nur erkannt habe, sondern auch den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür setze.
Die Oppositionsparteien CDU und FDP stimmten gegen die Novellierung, obwohl sie das Gesetz seinerzeit als Regierungsparteien intendiert hatten und am 7. November 2007 vom Landtag beschließen ließen – noch bevor auf Bundesebene am 4. Juli 2008 ein Wärmegesetz verabschiedet wurde, das zum 1. Januar 2009 in Kraft trat (081203). Dieses Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) machte für Neubauten die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen ebenfalls zur Pflicht. Es trat damit an die Stelle der Landesregelung, die freilich weiterhin gültig blieb, soweit sie eine solche Verpflichtung auch beim Austausch von Heizungsanlagen vorschreibt.
"Die Novellierung belastet Privathaushalte und Wirtschaft, ohne daß die effektiven Verbesserungen für den Klimaschutz ausreichend belastbar sind", begründete die CDU-Fraktion ihre Ablehnung. Es habe kein aktueller Änderungsbedarf bestanden. Nach Ansicht der FDP hat sich bereits die bisherige Regelung als "Sanierungsbremse" ausgewirkt, weil Hausbesitzer dadurch bewogen worden seien, den Einbau neuer Heizungsanlagen so lange wie nur möglich hinauszuzögern.
Es erscheint fraglich, ob die grün-rote Koalition in dem stark von privatem Hausbesitz geprägten Baden-Württemberg auf diese Weise politisch punkten kann. Schon eine Änderung der Landesbauordnung, die sie am 5. November 2014 vom Landtag beschließen ließ und am 1. März in Kraft trat, hat viel Unmut ausgelöst. Unter anderem wird darin bei Neubauten, die über keinen Garten verfügen, die Begrünung von Dächern oder Fassen vorgeschrieben. Ferner müssen Bauherren – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf – für die Einrichtung von wetter- und diebstahlgeschützten Abstellplätzen für Fahrräder sowie von Stellflächen für Rollatoren sorgen. Ein zwiespältiges Echo findet auch die Erlaubnis, auf privaten Grundstücken Windenergieanlagen mit einer Höhe bis zu zehn Metern zu errichten.