Juli 2014

140708

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt ersten "Kapazitätsmarkt" in Großbritannien

Die EU-Kommission genehmigte am 23. Juli eine von Großbritannien geplante Beihilferegelung, die gewährleisten soll, daß auch in Zeiten besonders hoher Stromnachfrage der Bedarf gedeckt wird. Der britische Netzbetreiber wird demnach jährlich landesweite Auktionen durchführen, um die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Kapazitäten zu beschaffen. An diesen Auktionen dürfen neben Stromerzeugern ab 2015 auch Betreiber von Verbindungsleitungen teilnehmen. Für das erste Lieferjahr 2018/19 sollen Kapazitäten von insgesamt 53,3 GW ersteigert werden. Neue Erzeuger können einen Kapazitätsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren schließen. Bei anderen Kapazitätsanbietern beträgt die Regellaufzeit ein Jahr (bzw. drei Jahre, falls etablierte Stromerzeuger erhebliche Umrüstungen vornehmen müssen). Im Gegenzug für eine regelmäßige Vergütung über die gesamte Laufzeit des Kapazitätsvertrags hinweg müssen die in den Auktionen erfolgreichen Bieter bei hohem Nachfragedruck Kapazitäten zur Verfügung stellen; andernfalls drohen Vertragsstrafen. Die Höhe der Beihilfen richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Kapazitätsmenge. Finanziert wird die Regelung durch eine Abgabe der Stromversorger.

Die Kommission hat damit erstmalig ein Beihilfevorhaben anhand der Bestimmungen geprüft, die sie im April unter Punkt 3.9 ("Beihilfen zur Förderung einer angemessenen Stromerzeugung") mit den neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen verabschiedete. Auf dieser Grundlage dürfen die Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einführen, um einen Versorgungsengpaß abzuwenden, der durch die Stillegung einzelner Anlagen aus Rentabilitätsgründen entstehen könnte. Die Erzeuger sollen so zum Bau neuer Kraftwerkskapazitäten ermutigt oder von der Schließung bestehender Anlagen abgehalten werden. Ferner ist vorgesehen, Verbraucher für einen geringeren Energieverbrauch in den Spitzenlastzeiten zu belohnen.

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